Im Bestreben, die Vielzahl der Erscheinungen und Formen zu gliedern, Typen zu bezeichnen und zu benennen, um einen Gesamtüberblick über die Baugattung zu gewinnen und dabei gegebenenfalls Kriterien zu ihrer Datierung, völkischen Gruppierung oder architektonischen Klassifizierung zu finden, bemühten sich Burgenforscher vieler Generationen um eine brauchbare Typologie. Andererseits werden derartige Resultate bestritten: die meist individuellen und unter dem Einfluss einmalig örtlicher Bedingungen gefundenen Bauformen ließen eine Typologie wenig sinnvoll scheinen. Immerhin haben sich Bezeichnungen für bestimmte typische Burgenformen eingebürgert, die hier aufgeführt und beschrieben werden sollen.
Verschiedene Möglichkeiten bieten sich grundsätzlich an. Man kann Burganlagen scheiden nach Zahl, Art und Stand der Benutzer, also Volksburgen, Herrenburgen, Klosterburgen, Ordensburgen, Dynastenburgen, Ganerbenburgen. Weiter ist eine geografische Einteilung denkbar; man unterscheidet Höhenburgen und Talburgen und gliedert Gipfelburgen, Sporn- oder Zungenburgen, Hangburgen, Felsen- oder Höhlenburgen, Stadtburgen, Wasserburgen und Inselburgen. Ein anderer Gesichtspunkt ist die rein architektonische Gliederung in Turmburgen, Hofburgen, Hausrandburgen, Schildmauerburgen und Abschnittsburgen oder die Bestimmung nach der jeweiligen Aufgabe als Zwingburg, Passburg oder Klause, Straßenwarte, Zollburg, Grenzburg. Natürlich gibt es hier Überschneidungen nach allen Richtungen, die noch durch gelegentliche Umwandlungen baulicher oder organisatorischer Art verunklärt werden.
Gemeinsam ist allen Typen eine gewisse Einheitlichkeit des Bauprogramms, das jeweils dem Hauptzweck einer Burg, nämlich Ort des Schutzes und der Sicherheit zu sein, entsprach.
Volksburgen
In Deutschland zunächst ein vor- und frühgeschichtlicher Burgentyp, waren dazu bestimmt, in Notzeiten in ihren Wällen einer Dorfgemeinschaft oder gar einem Volksstamm, auf jeden Fall einer größeren Personengruppe Schutz vor unmittelbaren, feindlichen Angriffen zu bieten. Der Plan war ringförmig oder amorph (gr.-nlat.: form- oder gestaltlos) nach Vorgabe des Geländes, selten rechteckig oder polygonal (gr.-nlat.: vieleckig). Häufig war auch die Spornlage auf einer Berg- oder Hügelzunge oder in Flussschleifen bzw. moorigem, unwegsamem Gelände. Den Schutz bildeten Gräben und die aus dem Aushub aufgeworfenen Wälle in Ringform, welche die ganze Burg umschlossen oder vor der einzigen, vom Angriff bedrohten Seite aufgeworfen waren.
Die eigentliche Form der Volksburg im Mittelalter war hingegen der befestigte, von einer starken, hohen Mauer umzogene Dorffriedhof. In Anbetracht dessen, dass hier alle Elemente eines Wehrbaus wie Tor-und Ecktürme, Wehrgänge, Gusserker, Graben, Zwinger und Zugbrücke verwendet wurden, kann tatsächlich von Burgen gesprochen werden.
Herrenburgen
Diese Burgen der Ritter und Lehnsleute dienten dagegen grundsätzlich einem einzelnen Herrn mit Familie, seinem Gesinde und je nach Bedeutung und Stellung einer größeren oder kleineren Mannschaft als sichere Wohnung, als Zentralort der Verwaltung, Sammelpunkt und Verwahrort für Abgaben der Holden oder Hintersassen und als Stützpunkt einer größeren Territorialmacht. Im einfachsten Falle bestand die Herrenburg nur aus einem Turm in einer Ringmauer, als Gegenpol kann die Burg eines Landesherrn, eines Dynasten, gelten, deren Bauprogramm eine Vielzahl verschiedenen Zwecken dienender Gebäude in mehreren getrennten Bereichen umfasste.
Klosterburgen
Bei der im Mittelalter vorherrschenden Unsicherheit auf dem Lande bedurften auch die Klöster, die zunächst als Niederlassungen des Benediktinerordens und der Augustiner grundsätzlich außerhalb von Siedlungen in der offenen Landschaft lagen, eines wirksamen Schutzes durch Wehrbauten. Eine gewisse Geschlossenheit der Klosteranlage war an sich durch das Bauschema gegeben, hinzu kam noch der Wirtschaftshof, der die absolute Autarkie gewährleistete. Gräben und feste Zäune, auch Mauern mit Türmen, bildeten eine Abgrenzung, die zwar wehrtechnisch von geringem Wert, immerhin als ein gewisser Schutz wirksam war. Wesentlich sicherer konnte sich der Konvent im Schutz von Wehranlagen fühlen, die als solche geschaffen, nach Aufgabe durch ihre weltlichen Erbauer, eine Klostergründung aufnahmen, wie das im 12./13. Jahrhundert mehrfach der Fall war. So waren die Klosterburgen seltener Originalanlagen, dafür häufiger eine Ausnutzung von Adelsburgen in zweiter Verwendung, wobei es im Wesentlichen auf den Bering aus Graben, Ringmauer mit Wehrgang, Mauertürmen und Toranlagen ankam.
Ordensburgen
Nachdem der Deutsche Ritterorden nach Beendigung der Kreuzzüge im Auftrag des Ungarnkönigs Andreas II. zur Sicherung der Landesgrenze auf dem Kamm der Karpaten fünf Burgen gebaut, diese jedoch nach Zerwürfnis mit dem König wieder verlassen hatte, folgte er dem Ruf des Herzogs von Masowien, ihm im Kampfe gegen die heidnischen Preußen beizustehen. Von Anbeginn der Niederwerfung und Eroberung sicherte der Orden besetzte Gebiete durch Burgen, die, nach der Konsolidierung der Herrschaft, gemäß einem gewissen Schema ausgestaltet wurden, das mehr und mehr perfektioniert wurde. Das Bauprogramm ergab sich aus der Bestimmung für eine nach mönchischen und ritterlichen Lebensformen ausgerichtete Gemeinschaft. Die Elemente, die es sinnvoll anzuordnen und zu kombinieren galt, waren eine Kirche oder Kapelle, ein Remter oder Kapitelsaal entsprechend dem Refektorium (Speisesaal) der Mönche für Versammlungen und gemeinsame Mahlzeiten, das Dormitorium (Schlafhaus) und die Firmarie (Krankenstube). Als zweckmäßige Lösung, die gleichzeitig auch wehrtechnischen Erfordernissen entsprach, ergab sich die geschlossene Vierflügelanlage.
Neben den großen kastellartigen Hauptburgen bauten die Ordensritter vorwiegend zum Schutze der Grenzen für zahlenmäßig geringere Kontingente bescheidenere Burgen. Die geschlossene Form wurde auch hier beibehalten, der Unterschied bestand lediglich darin, dass nur ein Hauptgebäude, das alle notwendigen Räume enthielt, an einem Hof stand, dessen übrige drei Seiten von hohen Mauern umschlossen waren. Ein breiter Graben, über den die Zugbrücke zum Tor führte, vervollständigte den Schutz.
Dynastenburgen
Dynasten, Herrscher und Fürsten, bildeten im Deutschen Reich den Stand der mächtigen Landesherren. Seit der Entstehung der Landesfürstentümer anstelle der Stammesherzogtümer im 12. und 13. Jahrhundert hatten die Könige große Mühe, sich gegen diese Territorialherren durchzusetzen. Ihre Dynasten- oder Fürstenburgen waren Zentralpunkte der reichsunmittelbaren Territorien, der geistlichen und weltlichen Reichsfürstentümer. Es handelte sich dabei also im Prinzip um Herrenburgen, die allerdings ihrer besonderen Aufgabe entsprechend von bedeutenderen Dimensionen waren als die der Vasallen. Die Weiträumigkeit hatte wohl auch darin ihre Ursache, dass sich in oder bei Dynastenburgen bei bevorstehenden kriegerischen Unternehmungen der Heerbann zu sammeln hatte oder zu friedlichen Versammlungen eine größere Anzahl von Rittern zusammenkam.
Ganerbenburgen
Dies waren Burgen in gemeinsamem Besitz mehrerer Erben, die bei Anfall einer Erbschaft nicht mit eigenen Sitzen abgefunden werden konnten. Jedoch nicht nur in einem derartigen Fall, sondern auch beim Zusammenschluss nicht verwandter Adeliger zum Ankauf einer Burg, die dann durch einen Vogt als Vertreter der Interessengemeinschaft verwaltet wurde, galt für die Besitzer die gleiche Bezeichnung. Bei gleichzeitiger Benutzung eines Burgbereichs durch mehrere Besitzer ergab sich die Notwendigkeit der Abgrenzungen, sodass jeder Ganerbe eine Burg in der Burg mit Ringmauer, Bergfried und Wohnbau besaß.
Patriziertürme
Die wachsende Bedeutung, die im Mittelalter dem Handel im Gegensatz zur Landwirtschaft zukam, veranlasste auch viele Adelige, dem Landleben zu entsagen, um sich an dem gewinnbringenden Gütertausch der sonst so verhassten »Pfeffersäcke« in den Städten zu beteiligen. Teils wohl ihrer vom Burgenbau gewohnten Gepflogenheit folgend, teils der Sicherheit, auch der Repräsentation wegen, entwickelten sie eine Form des städtischen Adelssitzes, der gern als »Patrizierturm« bezeichnet wird und als Turmbau in Verbindung mit einem Wohn- und Speicherbau verwirklicht wurde, der jedoch als Wehrbau nur untergeordnete Bedeutung hatte.
Die geografische Lage als Namensgeber der Burgtypen
Bezeichnungen von Burgentypen nach ihrer geografischen Lage bedürfen kaum einer Erläuterung, ihre Namen geben über ihren Charakter hinreichend Aufschluss. So steht die Gipfelburg auf dem Gipfel eines Berges oder Felsens und genießt damit von allen Seiten den gleichen natürlichen Schutz. Ein erschwerter Zugang über Fußpfade oder Leitern ist hier der Preis der Sicherheit. Die Sporn- oder Zungenburg auf einer Berg- oder Geländezunge ist auf drei Seiten von der Natur geschützt, die vierte Seite, zu der ein ebener Zugang möglich ist, deckt der den Bergrücken durchschneidende »Halsgraben« hinter einem Wall, gegebenenfalls eine Vorburg als vermehrtes Hindernis. Die Hangburg genießt ähnliche Vorteile wie die Zungenburg, sie wurde vielfach an Talrändern zur Überwachung von Flussläufen oder Straßen angelegt. Dem Nachteil der Überhöhung durch das Hintergelände konnte durch Außenwerke und Warten begegnet werden.
Gelegentlich boten sich natürliche Fels- und Höhlenbildungen zur Anlage einer Höhlenburg an, in dieser wohl ältesten Form menschlicher Zuflucht war der Schutz der Bewohner fast vollkommen. Allerdings mussten diese die Unwirtlichkeit des Ortes dafür in Kauf nehmen. Durch Erweiterungen der Höhlen und Verbindung über Gänge konnte der benötigte Raum vermehrt werden, ein Torbau sicherte den Zugang.
Einen sicheren natürlichen Schutz konnte auch das Wasser gewähren, wie es bei der Wasser- oder Inselburg ausgenutzt wurde. Auch eine Trockenstelle im Moor oder eine künstliche Pfahlinsel in Seen oder Flüssen konnte einen geeigneten Burgplatz abgeben. In der Ebene konnten mehrere Ringe von Wassergräben, über die versetzt Brücken zum Burgtor führten, an strategisch wichtiger Stelle eine Burg schützen.
Unterschiedliche Grundrisse, verschiedene Wehrkonzeptionen
Eine weitere Typengruppe bilden Burgen, die nach ihrer bautechnischen Planung zu unterscheiden sind. Grundsätzlich kann man hier zwei Arten trennen, solche, die als befestigtes Haus anzusprechen sind, also Burgen, bei denen das bewohnte Bauwerk an sich ein Wehrbau ist, und Burgen, deren Wehrhaftigkeit auf dem entsprechenden Ausbau des umschließenden Beringes beruht. Als Entwicklungsstufe der frühmittelalterlichen Motte, eines meist hölzernen Turmhauses auf einem künstlich aufgeworfenen Hügel, ist die im Hochmittelalter vielfach gebaute Turmburg, der Wohnturm oder Donjon anzusprechen, ein Typ, bei dem, wie der Name sagt, ein wehrhaftes, turmförmiges Bauwerk sämtliche Funktionen des Wohnens und der Abwehr in sich vereinigt.
Den Gegenpol zur Turmburg findet man in der Hoßburg, einem Burgentyp für den der mauerumschlossene Hof als hervorragendstes Charakteristikum erscheint.
Durchaus verständlich ist der Name Hausrandburg als Bezeichnung für eine Burg, deren Wohn- und Wehrzwecken dienende Bauten den Bering bilden und einen Hof einschließen. Dieser Burgentyp war meist das Ergebnis einer längeren Bauentwicklung an einem Platz.
Durch einen besonderen Schutzbau ist die Schildmauerburg charakterisiert. Bei Burgen in Spornlage schützte hier ein ebenso massiver wie hoher Mauerbau, quer vor die Burg gelegt, gelegentlich zwischen Türme eingespannt, den dahinter liegenden Burgraum. Außer dem Schutz gegen feindliche Beschießung bot dieser Mauerbau auch der Burgbesatzung den Vorteil einer zur Abwehr nützlichen, breiten Plattform.
Während der Kämpfe im Heiligen Land hatten die Kreuzritter die Vorteile einer stärkeren Gliederung der Burgen in mehrere Verteidigungsabschnitte kennen und schätzen gelernt. Eine Abschnittsburg konnte nun je nach Beschaffenheit des Geländes durch Staffelung der Verteidigungsabschnitte reihenweise hintereinander oder stufenweise übereinander angelegt werden. Jeder Abschnitt, erneut durch Graben, Zwinger (Raum zwischen den Mauern oder Toren) und Ringmauer begrenzt, bot dem Angreifer ein erneutes Hindernis und verschaffte den Verteidigern Atempausen, um die Abwehr erneut zu organisieren. Der marschierenden Truppe oder einem Belagerungsheer diente die Wagenburg oder das Feldlager als Ausgangs- und Versorgungsbasis.
Neben Schutz und Zuflucht: Überwachungs- und Kontrollaufgaben
Als weitere Typengruppe kann man Burgen nach den ihnen zugedachten besonderen Aufgaben zusammenfassen, nach solchen, die nicht nur dem unmittelbaren Schutz eines Herrschaftsbereiches dienten, sondern auch zur Aufsicht und Kontrolle im eroberten Gebiet oder an Verkehrswegen standen.
Der als Fronfeste oder volkstümlich als Zwingburg bezeichnete Wehrbau beherbergte eine Truppe, die eine Fremdherrschaft zu stützen und zu behaupten hatte.
Wege, die in friedlichen Zeiten dem Handel und Verkehr dienten, konnten rasch und unvermittelt zu Heerstraßen werden. Im Interesse jeder Herrschaft lag es daher, diese Verkehrsadern in ihrem Gebiet unter Kontrolle zu haben, und das konnte am besten durch Burgen geschehen. Führte die Straße durchs Hochgebirge, so war eine »Warte« am Pass wohl besonders geeignet, zumal hier auch häufig die Gebiets- oder Herrschaftsgrenze lag. Ebenso waren es Burgen an Talstrecken, bei denen steile Felswände ein seitliches Ausweichen unmöglich machten. Solche Sperr- und Grenzburgen heißen »Klausen« oder »Schanzen«.
Kleine Turmburgen im Alpenvorland, die meist am Rande breiter Flusstäler als Warten und Vorposten größerer Burgen standen, bestanden oft nur aus einem quadratischen, von einer Mauer oder Palisade umschlossenen Turm auf einer Übersicht gewährenden Bergzunge, zu dem ein Bauernhof zur Versorgung gehörte.
Diesen Landwarten entsprachen Burgen und Türme zur Kontrolle des Schiffsverkehrs auf Flüssen und Seen. Sie dienten wie ihre Entsprechungen im und am Gebirge vorwiegend als Zollburgen, um eine der wesentlichsten Einnahmen der Herrschaft einzutreiben.
Burgen an wichtigen Verkehrsknotenpunkten konnten die Gründung einer Bürgersiedlung in ihrem Schutze begünstigen. Andererseits bedingten Spannungen zwischen Bürgern und Landesherren auch den Bau einer Stadtburg oder Zitadelle vor den Mauern einer Stadt, die einerseits dem Fürsten größere Sicherheit bot und ihn andererseits in den Stand setzte, die Stadt zu überwachen und zu beherrschen.
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