Bauern und Agrarwirtschaft

Wer glaubt, das Leben und Wirken der Bauern im frühen und hohen Mittelalter von der Basis unserer heutigen agrarischen Verhältnisse beurteilen zu können, wird unweigerlich zu falschen Schlüssen gelangen. Erheblich geringere Bevölkerungszahlen, einfachstes landwirtschaftliches Gerät, Fehlen unserer modernen Dünger, riesige Wälder, Feucht-und Sumpfgebiete, unkultivierbare Trockenzonen, aber auch eine einschneidend andere Gesellschaftsordnung waren gänzlich andere Grundlagen der Agrarwirtschaft. Der Norden Europas hatte andere Formen der Landwirtschaft hervorgebracht als der Westen oder der Mittelmeerraum. Andauernde römische Einflüsse wirken sich ebenso aus wie Formen germanischer Landbestellung. In jedem Fall ist deshalb ein Blick zurück bis in antike und frühfränkische Zeit nötig: Der langsame Bevölkerungsrückgang in Mittel- und Westeuropa, der im 2. Jahrhundert nach Christus einsetzte, erreichte im 6. Jahrhundert seinen Tiefpunkt, als eine vermutlich aus Ägypten eingeschleppte Pest ein Drittel der Bevölkerung hinwegraffte. Man hat errechnet, dass im deutschen Siedlungsgebiet der späten Merowingerzeit (um 700) nur etwa fünf bis sechs Menschen je Quadratkilometer lebten. Um 900 war es erst die doppelte Zahl, wie man an der Verteilung der Kirchensprengel ablesen konnte. Unterstellt man für die Zeit von 700 bis 900 einen Getreideverbrauch von 150 Kilogramm (Kartoffeln waren unbekannt) pro Kopf und Jahr und einen Ackerertrag von sieben Doppelzentner pro Hektar, zieht zwei Doppelzentner pro Hektar für Saat und Schwund ab und berücksichtigt, dass wegen der Dreifelderwirtschaft nur zwei Drittel der Fläche genutzt werden, dann ergibt sich ein Ackerlandbedarf von etwa 0,5 Hektar pro Einwohner. Die damalige Ackerfläche von rund 330 000 Hektar (= 1,4 Prozent der Fläche der Bundesrepublik) hätte also rund 700 000 Menschen ernähren können.

Der Boden entscheidet über Wohnsitz, Dorfgröße und Ernte
Für die Besiedlung des Landes war die Bodengüte ausschlaggebend, die man in sechs Regionen aufgeteilt hatte. Siedlungsfördernd waren trockene, lössbedeckte Ebenen und Börden wie in der niederheinischen Bucht und in Teilen Niedersachsens, wie das ostfälische Hügelland, die Leipziger Ebene, das Thüringer Becken, das Rhein-Main-Gebiet, die nördliche Oberrheinebene, das Ries, die fränkisch-schwäbischen Gäue. Siedlungsfreundlich waren die Täler am mittleren Rhein, an Mosel, Lahn und der unteren Weser, das obersächsische Hügelland, die Schotter- und Sandebene am Oberrhein, die Kalkplatten an Neckar, Tauber und Main und der Schwäbischen Alb. Mittlere Besiedlung gab es auf den Niederrhein-Platten, in der Westfälischen Bucht, an Weser und Leine, im westlichen Hessen, auf den Platten von Keuper, Lias und Dogger in Franken, den Schotterplatten an Iller, Lech, Isar und Inn, in Schwaben, Luxemburg und Westlothringen. Weniger günstig für Siedlungen waren die nordwestdeutschen Geesten von der Ems bis zur Elbe, die Landstriche im Regenschatten der Osteifel, an Saar und Nahe, im östlichen Hessen, am Frankenwald und in der Oberpfalz.

Siedlungsabweisend waren vor allem die feuchten Marsch- und Moorgebiete des Tieflandes, die stärker beregneten Blöcke der Mittelgebirge und des voralpinen Hügellandes, die Täler der Schweiz und Tiroler Kalkalpen. Siedlungsleer waren Haardt, Vogesen, südwestlicher Schwarzwald, Bayerischer-, Oberpfälzer- und Böhmerwald, Fichtelgebirge, Erzgebirge, Thüringer Wald und Harz.

Die Dörfer dieser Siedlungsgebiete waren in der Regel klein, bestanden im 6. Jahrhundert oft nur aus zwei bis drei Höfen und etwa 20 Einwohnern und 2,5 bis 5 Hektar Ackerfläche. Leider erfahren wir auch aus den Volksrechten nichts über die Hofflächen. Zwar nennen die baierischen und salfränkischen Gesetze Ackermaße, doch bleibt offen, wie viele Andecinga (200 Quadratmeter) und Aripennis (2200 Quadratmeter) ein Hof bewirtschaften konnte. Noch existierten die Haufendörfer mit eng aneinander gebauten Höfen innerhalb einer großen Ackerflur nicht, die unsere Vorstellung von »Dorf« geprägt haben. Nur größere Dörfer hatten eine Allmende, ein gemeinsames Eigentum an Wald, Weide und (Fisch-)Wasser, während bei den Weilern zu drei bis fünf Höfen das Eigentum abgegrenzt war. Gerade die »Lex Salica« und die »Lex Bajuvarica« befassen sich eingehend mit Zaunfrevel und den Entschädigungen hierfür.

Dreifelderwirtschaft und Viehwirtschaft
Angebaut wurde die Flur in der »Dreifelderwirtschaft«, wobei man ein Drittel mit Sommer-, ein weiteres Drittel mit Winterfrucht bestellte. Das letzte Drittel lag brach, um sich zu erholen, denn Naturdünger war selten, hätte in der Menge wohl auch nicht ausgereicht. Angebaut wurden Roggen (vorwiegend im Norden und Osten Deutschlands), Gerste und Hafer (vor allem in den Berglandschaften), dann Hirse, sowohl Kolben- als auch Rispenhirse, für den Morgen- und Abendbrei. In Südwestdeutschland war Dinkel (Spelt), ein winterharter Weizen, Hauptgetreidesorte. Ebenfalls im Feldbau - nicht etwa als Gartenpflanze - wurden weiße Rüben, Ackerbohnen, Erbsen, Linsen und Flachs gewonnen. Sonderkulturen wie der Weinbau an Rhein und Mosel, der nun zum Neckar und Main vordrang, waren selten. Die Pflanzungen von Obstbäumen und Beerensträuchern, von Küchen- und Heilpflanzen, von Ziersträuchern und Blumen blieben noch in der frühen Karolingerzeit auf die Klöster und einige Pfalzen beschränkt.

Wichtigste Ackergeräte waren Pflug und Egge. Neben dem einfachen Haken- oder Rührpflug, der nur oberflächliche Rinnen reißen konnte, in die der größte Teil der gelockerten Erde nachfiel, setzte sich bald der an einen zweiräderigen Wagen gehängte Radpflug durch, der mit dem »Schar« einen Erdbalken in waagrechter, mit dem »Sech« in senkrechter Richtung abtrennt. Später wurde durch ein »Streichbrett« der angehobene Erdbalken verdreht und gewendet. Da Stahl und Eisen rar, daher teuer waren, hatte die Egge noch Holzzähne. Wohlhabende Bauern pflügten und eggten mit dem vorgespannten Pferd, die Masse mit Rindern.

Bis weit in die Karolingerzeit überwog die Viehhaltung den Ackerbau an Wert und Ertrag. Wie sehr der Viehbestand der eigentliche Besitz war, zeigen die detaillierten Entschädigungsvorschriften bei Diebstahl. In der sogenannten »Salfränkischen Einung« sind die Schweinediebstähle nochmals untergliedert nach: saugenden Ferkeln aus dem ersten, zweiten und dritten Gehege, nach Ferkeln, die in Koben, Hürden oder auf dem Feld gehalten werden, gewöhnliche Ferkel, Mastferkel und Läufer, nach Mutterschweinen, Leitsauen, Borgschweinen und Ebern. Der Diebstahl von Schweinen war deshalb häufig, weil die Herden zu 25, 40 und 50 Tieren ohne Aufsicht zur Mast in die Eichen- und Buchenwälder getrieben wurden und nur am Geläut der umgehängten Schellen im Dickicht wieder aufzufinden waren. Bei der Entschädigung für ein Pferd wurden Ackerpferd, Wallach, Streitross, Beschäler, Füllen und Stute verschieden angesetzt. Ein Rind galt nicht viel weniger als ein Pferd im salfränkischen Raum, denn zur Merowingerzeit zogen Rinder die Wagen der Vornehmsten.
 
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