Die Kaiserkonzeption der Karolinger

Karls komplizierter Kaisertitel zeugt von diplomatischem Geschick: Er nannte sich auch als Kaiser immer noch König der Franken und Langobarden und verwies damit unzweideutig auf die territoriale Grundlage seiner Macht. Nicht »Kaiser der Römer« wie der Herrscher von Byzanz wollte er sein, er wählte vielmehr die umständliche Umschreibung eines Kaisers, der »das Römische Reich regiert«. Rücksichtnahme auf den Herrscher des Oströmischen Reiches wird hier den Ausschlag gegeben haben - denn die Formel entschärfte in der Folge das Zweikaiserproblem erheblich. Dass Karl auf der anderen Seite auch mit einer drohenden Abhängigkeit vom Papst gerechnet hat, kann man an der Passage »von Gott gekrönt« ablesen. Sie behauptet recht kühn, Karls Kaisertum sei direkt von Gott begründet.

Karl nahm also ganz unverfroren gleich die allerhöchste Instanz für sich in Anspruch und stellte damit zumindest indirekt den Papst als eine ziemlich unbedeutende Figur hin. Diese Vorstellung von »Gottesgnadentum« ergänzte die Position der sogenannten Aachener Hofpartei. Die Männer dieser Gruppierung forderten ein gänzlich romfreies Kaisertum, weil sie es politisch am geeignetsten hielten: Karl sei allein schon aufgrund seiner Machtposition Kaiser. Die Herrschaft über die Kaiserorte Rom, Ravenna, Mailand und Aachen mache ihn anderen Kräften weit überlegen. - Mehr theologisch war die Auffassung des Gelehrten Alkuin orientiert, der von einem christlichen Kaisertum sprach und die Zweigewaltenlehre (siehe unten) so auslegte, als sei der Kaiser Diener und Schützer der Kirche und gerade als Beschützer des Papstes diesem überlegen. Ganz anders ist die päpstliche Position: Sie ging davon aus, dass die Kaiserkrönung eine Gegengabe für die Rettung des Papstes vor seinen Widersachern sei. Das Kaisertum sei also gleichzusetzen mit dem Schutz Roms, der Kirche und des Papstes. Die Zweischwerterlehre wurde in Rom so definiert, als sei der Papst ein Sachwalter kaiserlicher Macht und habe dementsprechend darüber zu entscheiden, wer Kaiser sein sollte oder nicht.

Karl selbst erkannte die Gefahren dieser päpstlichen Auslegung und veranlasste deshalb seinen Sohn Ludwig I. zur Selbstkrönung nach byzantinischem Muster. Die Festkrönung fand wohl nicht ganz ohne Absicht in einem karolingischen Machtzentrum statt: in Reims.

Zweigewaltenlehre/Zweischwertertheorie
Wichtiges Argument in der Auseinandersetzung zwischen Kaiser und Papst um die Rangfrage.
Kaiser: In der Ottonenzeit geht man davon aus, dass Kaiser und Papst beide von Gott in die Herrschaft über die Christenheit eingesetzt sind, dass der Kaiser als Eigenkirchenherr, Schutzherr und Vogt der römischen Kirche und Schirmherr der Reichskirche aber Vorrang hat.
Der Sachsenspiegel fasst dies anschaulich als Bild: Gott hat dem Kaiser das weltliche, dem Papst das geistliche Schwert verliehen.
Papst: Konträr dazu steht die Position der Kirche nach dem Investiturstreit: Der Papst hat beide Schwerter von Gott erhalten und das weltliche dem Kaiser weitergegeben, d. h. Unterordnung des Staates unter die Kirche, Kaiser schuldet dem Papst Gehorsam, sonst entbindet Papst die königlichen Untertanen vom Treueid.
Dieser Anspruch setzt sich nicht durch. 1338 legt ein Reichsgesetz fest, dass der König ein Schwert unmittelbar von Gott erhalten habe und deshalb mit dem Papst gleichrangig sei.
 
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Referat: 4287 - Die Kaiserkonzeption der Karolinger
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