Die Territorien im späten Mittelalter

Bei Streifzügen durch die spätmittelalterliche Geschichte stößt man in vielen Büchern immer wieder auf die fast weinerliche Klage, die deutschen Fürsten hätten sich auf Kosten des Reiches ungeheuer bereichert, hätten Egoismus über das Allgemeinwohl gestellt, seien für das Reich teilweise ein wahrer »Krebsschaden« gewesen. Dieses Klagelied stimmten die Historiker vor allem im politischen Einheits- und Führerstaat des »Dritten Reiches« an, die jüngere Historikergeneration tut es unter veränderten Bedingungen weniger häufig.

Abtretung königlicher Rechte an die Fürsten - Grundlagen der Landesherrschaft
Der trauernde Abgesang auf die ehedem doch so guten Verhältnisse des Früh- und Hochmittelalters mit seinen mächtigen Kaisern beschreibt, wenn man ihn einmal auf die realen Verhältnisse reduziert, im Grunde die Machtverteilung um 1250: Vier Geschlechter sind um diese Zeit im Deutschen Reich führend; die Wittelsbacher in Baiern und in der Rheinpfalz, die Welfen in Braunschweig-Lüneburg, die Askanier in Brandenburg, Sachsen-Wittenberg, Sachsen-Lauenburg und in Anhalt, die Wettiner in Meißen und Thüringen.

Wie begründet sind nun eigentlich die angesprochenen Klagen und wie sind sie zu bewerten? Urteilt man nach den Urkunden, die im 12. und 13. Jahrhundert die Fürsten teils unter massivem Druck, teils als Gegenleistung für finanzielle Unterstützung den Königen zäh abgerungen hatten, tauchen schon jetzt genau die Elemente und Rechte auf, die eine weltliche oder geistliche Landesherrschaft ausmachen.

Viele der urkundlich verliehenen Rechte hatten sich die Fürsten längst angeeignet. Eigengüter, d. h. Privateigentum, Grundherrschaft und die Verfügung über die Gerichtsbarkeit waren die Basis. In den Phasen schwacher Königsherrschaft ließen sich die Befugnisse oft mühelos ausdehnen.

1156 wird bei der Erhebung der Ostmark zum Herzogtum erstmalig in größerem Umfang die »Territorialisierung« staatlicher Macht, also die Übernahme kaiserlicher Kompetenzen für ein bestimmtes Gebiet durch einen Landesherrn und dessen Befreiung von lehnsrechtlichen Pflichten vom Kaiser anerkannt. Ein halbes Jahrhundert später, 1212, erhält der böhmische König, bis dahin nach dem Buchstaben des Gesetzes Lehnsmann des Kaisers, ungeheure Zugeständnisse: freie Verfügung über die Bistümer und ein Minimum an Lehnspflichten gegenüber dem Reich. Schon ein Jahr später muss der deutsche Kaiser in der Goldbulle von Eger auf eine enorme Einnahmequelle verzichten: das Spolien- und Regalienrecht! Den völligen Verzicht auf die Ausübung seiner Hoheitsrechte in den Gebieten der geistlichen und weltlichen Fürsten spricht er 1220 und 1232 aus: Burgenbau, Markt- und Münzrecht, Zollregal und Gerichtshoheit gehen an die Landesherren über. Ungeheure Geldquellen fließen nun nicht mehr in kaiserliche Kassen: Über das Kirchengut verfügen die geistlichen Herrn, die weltlichen sahnen bei der Wahrnehmung der früheren Regalien reichlich ab, z. B. beim Geleitrecht.

Aus den erwähnten Urkunden lässt sich nun schon eine Definition von Landesherrschaft gewinnen. Sie ist zusammengesetzt aus einer Reihe von Hoheitsrechten, ableitbar aus Grafschaft, Vogtei, Hoch- bzw. Blutgerichtsbarkeit, Landesausbau, d. h. Siedlungspolitik und Stadtgründungen, Grundherrschaft, Burgenbesitz und Verfügung über Ministeriale zur Verteidigung und Verwaltung und zudem aus der Wahrnehmung vom König verliehener Regalien.

Beamte statt Lehnsleute - Vom »Personenverbandsstaat« zum »institutionellen Flächenstaat«
Die politische Initiative im Reich ist an die Fürsten übergegangen. Symptomatisch für den Rückzug staatlicher Macht in die einzelnen Territorien ist die Veränderung im Rechtswesen: Spiegelte sich bis zum 13. Jahrhundert die Reichseinheit noch in der Rechtseinheit - alle richterliche Gewalt musste vom König verliehen werden (Bannleihe) und machte damit den König zur obersten richterlichen Instanz -, so wird die Justiz nun ausschließlich Sache der einzelnen Landesherren. Das fürstliche Hofgericht löst das oberste Reichsgericht als letzte Berufungsinstanz ab.

Das Ende kaiserlicher Machtvollkommenheit, gleichzeitig das Ende der deutschen Vorherrschaft in Europa nach 1198, das Entstehen von Nationalstaaten anstelle der ehemals lehnspflichtigen Länder Dänemark, Polen, Ungarn, und das wachsende politische Gewicht der Fürsten auf Kosten einer zentralen Herrschaftsinstanz stimmen nachdenklich. Vor allem aber die Vehemenz, mit der die Fürsten den Leihezwang durchsetzen, und die Skrupellosigkeit, mit der sie bei der Königswahl Schmiergelder kassieren, lassen die erwähnten Klagen der Geschichtsschreiber gerechtfertigt erscheinen. Und doch bleibt die von ihnen angestimmte Trauermelodie zum Ende des Reiches Herrlichkeit recht einseitig: die historischen Tatsachen beweisen, dass diese negative Bewertung nicht in der Lage ist, die sich nun entfaltende kulturelle Vielfalt und moderne, effiziente Verwaltung als positive und perspektivenreiche Veränderung zu erfassen.

Landesherrschaft entstand nämlich besonders rasch und dynamisch gerade da, wo der König unfähig war, neuen Problemen adäquat gerecht zu werden; denn es gab praktisch keine einzige königliche Zentralbehörde oder Verwaltungsinstanz. Gerade im Zuge der deutschen Ostsiedlung machte sich dieser Mangel schmerzlich bemerkbar: Weite Gebiete und eine bisher ungekannte Zahl von Menschen müssen politisch »in den Griff gebracht« werden; die überkommenen Methoden des Lehnsrechts und des Personenverbands reichen nicht mehr aus und müssen durch moderne Verwaltungstechnik, die nicht mehr auf die einzelnen Menschen sondern auf das ganze Territorium bezogen ist, ersetzt werden. Die Fürsten, alleinige Organisatoren der Ostsiedlung, erkennen die Zeichen der Zeit: obwohl sie selbst zum Reich in lehnsrechtlicher Beziehung stehen, verdrängen sie in den neuen Herrschaftsgebieten den alten »aristokratischen Personenverband« und bauen den jüngeren »institutionellen Flächenstaat« auf (die Begriffe prägte der Historiker Theodor Meyer): Beamte lösen die Lehnsleute ab, Behörden ersetzen verliehene Ämter und Rechte. Die historische Fluchtlinie dieses Prozesses ist der heutige moderne Staat.

Sicherung landesherrschaftlicher Territorien - Repräsentative Residenz
Außenpolitisch geht es allen Landesherren, ganz gleich ob sie Fürsten, Grafen oder Städte sind, um Grenzsicherung und Expansion, innenpolitisch um den Ausbau geschlossener Landschaften, aus denen alle Einsprengsel anderer Adelsherrschaften getilgt sind. Besonders die Beseitigung der reichsritterlichen Burggrafschaften nahm politische und militärische Energie in Anspruch.

Großen Wert legten die Territorialherren auf den Ausbau ihrer Residenzen zu Verwaltungs- und Repräsentationszentren. Kirchen, Klöster und Schlösser wurden gebaut und künstlerisch gestaltet - für Kunsthandwerker eine Zeit der Hochkonjunktur, für die frühe Phase der Universitätsgründungen ein befruchtender Anstoß. Allerdings bringt es Gebietserwerb oder -verlust mit sich, dass Städte ihren Residenzstatus wieder verlieren, andere dafür zur Hauptstadt ›aufsteigen‹. Vor verfehlter Politik waren dabei auch »geistliche« Residenzen nicht gefeit. So wird noch Mitte des 19. Jahrhunderts über Würzburg berichtet, dass dort die »tollste Wirthschaft« unter Bischof von Brunn (1412-1441) getrieben worden sei: »Dieser leichtsinnige Fürst kümmerte sich um nichts als sein Vergnügen. Die Einkünfte des Stiftes wurden verprasst, seine Güter verpfändet und es mit den drückendsten Schulden belastet. Einmal durch das Kapitel von der Regierung entfernt, wusste er sie durch Ränke und Gewalt aufs Neue zu gewinnen.« Die politische Landkarte des Reiches zwischen 1200 und 1800 bleibt bewegt und bunt: Territorien verschwinden, vergrößern oder verschieben sich. Aber schon im 14. Jahrhundert hat die landesherrliche Macht ihren Zenit überschritten: Erbteilungen in den Fürstenhäusern, das Aufkommen der Landstände und die zunehmende Macht der Ständeversammlungen sind die Ursache.

StammbaumDynastische Stammbäume - Legitimation landesherrlicher Macht. Ausschnitt aus dem Babenberger Stammbaum, entstanden zwischen 1489 und 1492: Leopold V., Herzog von Österreich und Steiermark, erhält nach der Einnahme von Akkon von Kaiser Heinrich VI. die rot-weiß-rote Fahne. Rechts: Kampfgefährten des Kreuzzugs, der König von Frankreich und der König von England, Richard Löwenherz, der schon bald auf der Heimreise von Leopold V. gefangengesetzt werden sollte. Klosterneuburg/Donau, Stiftsherrenmuseum.

Fürst, Stadt und König - Ein magisches Dreieck
Gegen Ende des 14. Jahrhunderts ist Deutschland in ständiger politischer und sozialer Bewegung. Nicht nur König und Fürst stehen sich im Prozess der »Staatenbildung« (der Begriff ist für das Mittelalter vorsichtig zu gebrauchen: im Unterschied zu den souveränen Staaten der Neuzeit erkannte man damals die Oberhoheit des Reiches an!) unversöhnlich gegenüber - es kommen auch Spannungen und Unruhen auf zwischen Fürsten und Städten! Besonders im Süden und Südwesten des Reiches versuchten die Herzöge von Baiern und Habsburg und die Grafen von Württemberg durch Ausdehnung ihrer stadtherrlichen Rechte (Vogteien), abhängige Städte ihren Territorien einzuverleiben.

Weniger hart bedrängte Städte dagegen streben selbst nach Landesherrschaft, versuchen reichsunmittelbar zu werden oder zu bleiben. Deshalb bieten sie Landbewohnern Anreize zum Zuzug, bilden zum gegenseitigen Schutz Bünde, in die sie auch Ritter aufnehmen. Die Mehrzahl bleibt jedoch der Landesherrschaft unterworfen: Wien, Dresden und München beweisen, dass dies nicht nur zu ihrem Schaden geschah. Die Stellung des Königs wurde durch die Spannungen zwischen Städten und Fürsten noch komplizierter: Favorisierte er die Städte, brachte er die Fürsten auf, verhielt er sich entgegengesetzt, verlor er mitunter treue Bündnispartner. Die Landfriedensgesetzgebung war der Versuch, aus diesem Dilemma herauszukommen.

Der König als Landesherr - Territorialisierung als Ersatz für verlorene Rechte
Fast aller ehemaligen Hoheitsrechte ledig, sehen sich die Könige seit dem Interregnum gezwungen, mit ihren verbleibenden rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten einen Ersatz zu schaffen - eine doppelt schwere Aufgabe für die zwischen 1246 und 1346 gewählten Könige, denen nur eine Tugend gewiss gemeinsam war: ihre Mittellosigkeit! Ihr geringer territorialer Besitz machte sie den Kurfürsten genehm.

In ihrem Bemühen um eine Hausmacht werden die spätmittelalterlichen Könige selbst zu Territorialherren und wie diese unterschiedlich erfolgreich! Rudolf I. von Habsburg, sowieso schon im Besitz großer Gebiete, bringt mit glücklicher Hand Österreich an sein ›Haus‹: 1278 werden Österreich und Steiermark seinen Söhnen, Kärnten und Krain dem treuen Grafen von Görz und Tirol übertragen. Der aus dem kleinen Grafenhaus Nassau stammende König Adolf I. ist unfähig, eine Hausmacht auf die Beine zu stellen, König Heinrich VII. dagegen, Graf des ebenfalls kleinen Luxemburg, belehnt seinen Sohn Johann mit dem riesigen Böhmen und legt damit den Grundstein zu einer weiten Hausmacht, die Kaiser Karl IV. Mitte des 14. Jahrhunderts noch auszuweiten versteht: Schlesien, Niederlausitz, Machtbasen in der Mark Meißen, an der Mulde, im Vogtland, an der oberen Saale, in der Oberpfalz und Franken. Den Habsburgern gelingt bald danach der Ausbau ihres ›Hauses‹ zu einem europäischen Gesamtstaat!

Kein unwesentliches Hilfsmittel bei dieser weiträumigen Expansion ist die Kaiserkrone - obwohl innenpolitisch schon lange ein Handels- und Tauschobjekt ohne die Aura einstiger Heiligkeit, verhilft sie begabten Herrscherpersönlichkeiten immer noch zu einem gewissen Vorsprung beim Wettlauf um Land und Leute.

Zwergstaaten, Einsprengsel und territoriale Kleinwelt
Eine politische Karte des späten Mittelalters verwirrt auf den ersten, vielleicht auch noch auf den zweiten Blick durch ihre Buntheit und bedarf deshalb einer ansatzweisen Kommentierung, die zumindest für die größeren und großen Territorien eine Art Momentaufnahme geben muss, jedoch nicht die ständige Veränderung aller Machtverhältnisse durch Teilung, Tausch, Verkauf oder Verpfändung spiegeln kann.

Einer großen Zahl von kleineren Grafenfamilien, vor allem aber den meisten Reichsrittern, gelingt es nicht, aus den fürsten- und territorienfreundlichen Zeitumständen Kapital zu schlagen und ihr Gebiet entsprechend auszuweiten. Andere geraten in die Zange Größerer und büßen noch etwas ein. Häufig sind es geografische Gegebenheiten, Kargheit des Bodens, Abgelegenheit oder eine kleinräumige, gebirgige Oberflächenstruktur, die ein Territorium klein halten. Die Macht eines Herrschers wuchs ja schon immer mit der Zahl der Beherrschten!

So findet sich im Hunsrück und in der Eifel beispielsweise nur eine Kleinwelt von Territorien, wenig dynamisch und nicht in der Lage, landesherrschaftliche Macht zu entfalten. Ähnliche Verhältnisse gab es in der Wetterau, am Vogelsberg, im Westerwald. Etwas größer, obwohl immer noch zu den kleinen zählend: das fränkische Hochstift Eichstätt, die Gebiete der Herren von Hohenlohe, Henneberg und Wertheim. Innenpolitisch besteht ihr Hauptziel im Bewahren der Selbstständigkeit, in der Außenpolitik gehören sie meist zur treuen Gefolgschaft des Kaisers, so z. B. die kleinen Territorien zwischen Sundgau und Breisgau: die Markgrafschaft Baden, die Grafschaft Lichtenberg, das Hochstift Straßburg.

Einsprengsel in größere, dann meist locker gefügte Territorien halten sich auch durch die ruinöse Teilungspraxis handlungsfähig. So im locker gefügten Territorium der Pfalz die kleinen Grafschaften Leiningen oder Hanau-Lichtenberg, ähnlich in der Grafschaft Saar.

Die Praxis der Herrschaftsteilung ist - außer in den geistlichen Territorien und im Ordensstaat - ein auffälliges Phänomen: Es sind stets Reichslehen, die man meist ohne Zustimmung des Königs innerhalb der Familie wie den Privatbesitz teilt. D. h. »die leihweise übertragene Herrschaft emanzipiert sich durch diese Handhabung von der lehnsrechtlichen Oberherrschaft des Königtums, sie wandelt sich zur selbstständigen Landesherrschaft«, formuliert Götz Landwehr. Die Folgen: eine Zerrüttung oder, je nach Geschick und Bedarf der Landesherren, eine Festigung der Herrschaft. - Eine Kleinwelt lokaler Herrschaften siedelte sich nach dem Untergang des staufischen Hauses an Donau und Neckar an und bot Ansatzpunkte für spätere staatliche Zusammenfassungen der Habsburger und Württemberger. Herren kleiner Territorien sind und bleiben die Fürstenberger im Donau-Quellgebiet, ihre Nachbarn die Zollern und die Waldburger zwischen Bodensee und Iller. Regionalen Potenzen gelang auch nach der Zerschlagung Sachsens 1180 der Aufbau kleiner Territorien: Mark, Lippe, Bentheim, Tecklenburg und Ravensburg gehören dazu, auch die kleinen Grafschaften Hohnstein und Stolberg am Harz, - erst 1511/21 schließen sich Kleve-Mark und Jülich-Berg-Ravensburg zusammen; ein weites Gebiet vom Niederrhein bis ins nordöstliche Westfalen entsteht. Weniger erfolgreich war Graf Bernhard von Anhalt, der 1180 das Herzogtum Sachsen bekam: von allen Seiten eingeengt (z. B. von den Welfen in Braunschweig-Lüneburg), entfaltet sich seine Landesherrschaft nur punktuell um Wittenberg und an der Niederelbe bei Lauenburg. Die geschilderten Entwicklungen zeigen, dass der Territorialstaat des 14. Jahrhunderts meist kein geschlossener Flächenstaat ist wie heute, sondern eine lockere Zusammenfügung der unterschiedlichsten Herrschafts- und Hoheitsrechte, die zunächst nur durch die Person des Landesherrn zusammengehalten werden.

Die mittelgroßen Territorien
Wenn sich in kleinräumigen Landschaften kleine Territorien ausbilden, dann müssten in großräumigen Landschaften, wie z. B. am Niederrhein oder im Thüringer Becken, problemlos große Territorien aufzubauen sein. Dass dieser Umkehrschluss falsch ist, dass - aus dieser Sicht - geografische nur selten mit politischen Räumen identisch sind, zeigt die Karte.

Das Tal des Rheins z. B., von der Schweiz bis in die norddeutsche Tiefebene, hätte vielleicht ein landschaftlich einendes Band sein können -aber historisch zerfällt es in drei große Blöcke: die alemannischen Oberrheinlande, die um Mainz, Trier und Köln gruppierten fränkischen Mittelrheinlande sowie die Niederrheinlande. Nachdem besonders am Mittelrhein frühzeitig die großen regionalen Kräfte (Herzöge und Pfalzgrafen) ausgeschieden sind, gelingt den nach Verselbstständigung strebenden Partikularen, besonders den drei Erzstiften, der Ausbau ihrer Machtbereiche zu Territorien. Ein geschlossenes Gebiet stellt das Erzstift Trier dar, das sich um Trier ausdehnt und einen zweiten Schwerpunkt um Koblenz bildet. Zwischen diesen beiden Kernen und darüber hinaus wird das Territorium aufgebaut. Rückgrat ist die alte Verbindungsstraße Trier-Koblenz-Limburg. Allerdings wird die Ausdehnung nach Norden durch Köln, die im Süden durch die Pfalzgrafschaft behindert. Im Osten wird Trier durch das Erzbistum Mainz eingeengt, das sich jedoch hauptsächlich Richtung Osten ausdehnt und erst auf den Spessarthöhen durch die ausgreifende Politik der Würzburger Bischöfe aufgehalten wird. Am größten ist jedoch das Gebiet des Kölner Erzbischofs, das 1180 erheblich vergrößert wurde durch Westfalen. Zeitweilig sieht es so aus, als käme es zu einer Kölner Vorherrschaft am Mittel- und Niederrhein, die jedoch dann dem Herzog von Brabant zufällt.

Einen sehr locker gefügten »Staat« stellt Hessen dar. Lange hatte es mit Mainz im Kampf gelegen, als die mächtigen Erzbischöfe aus dem Hause Eppstein glaubten, die Grafschaft Hessen einziehen zu können. Am Ende setzt sich aber Hessen durch und dringt von der Weser und der Lahn zum Main und Rhein vor und schafft sich ein zusammenhängendes Gebiet bis Kassel, Darmstadt und Sankt Goar. Landgraf Philipp ist eine Zeitlang auf dem Weg zur Hegemonie. Aber er muss genauso scheitern wie der Erzbischof von Mainz. Der Gegensatz Mainz-Hessen bleibt bestehen. Mehrere Territorien nebeneinander entstehen, die Landgrafschaft Hessen zerfällt in Teilfürstentümer.

Im ehemaligen Herzogtum Franken entstehen während des Machtverlustes der Könige im 13. Jahrhundert mehrere relativ geschlossene Herrschaftsgebiete: das der Bischöfe von Würzburg, Bamberg und Eichstätt und das der Abtei Fulda. Die Ausdehnung Bambergs findet im Quellgebiet des Mains ein Ende, wo die Burggrafen von Nürnberg ihre Landespolitik betreiben. Man kann Franken zwischen Kulmbach und Frankfurt mit Westfalen vergleichen: Münster und Würzburg sind ähnlich groß, die ehemaligen Herzogtümer (Westfalen und Franken) sind im Spätmittelalter in drei Erz- und Hochstifte aufgeteilt. Weltliche Territorien finden wir in Franken um Ansbach und Kulmbach/ Bayreuth und um die Reichsstadt Nürnberg mit ihren Burggrafen aus dem Hause Zollern. 1411/15 verleiht Kaiser Sigismund Burggraf Friedrich VI. (ab nun Friedrich I.) die Markgrafschaft Brandenburg -die Ahnen der berühmten Hohenzollern stammen also aus Nürnberg. Im Oberrheingebiet finden wir nur einige wenige nennenswerte Gebiete, die alle durch die Habsburger angegliedert wurden: Sundgau, Breisgau, Lenzburg und Kiburg - sie alle wurden jedoch zum Nebenschauplatz, als die Habsburger den Schwerpunkt ihrer Politik nach Österreich verlegten. Ihre Bezeichnung »Vorderösterreich« spricht für sich. Deshalb können sich hier zahllose örtliche und regionale Kräfte halten, und die politische Landkarte in Südschwaben bleibt bunt. Ganz anders im Norden, wo die Grafen von Württemberg eine energische Territorialpolitik betreiben und schwächere Landesherren an die Ränder drücken.

Thüringen und Norddeutschland, Beispiele für spätmittelalterliche Teilungspraxis
Eine zielstrebige Territorialpolitik betrieben auch die wettinischen Landgrafen von Thüringen. Sie konnten im 14. Jahrhundert fränkische Teile, so die Grafschaft Henneberg und Teile Coburgs, sowie Gebiete des Vogtlandes dazugewinnen. Dagegen war der territoriale Zusammenhang mit dem Gebiet der Markgrafschaft Meißen bereits im 13. Jahrhundert weitgehend verlorengegangen.

Die Landgrafschaft Thüringen ist keineswegs ein geschlossenes Territorium: zahllose Territorialherren wahren ihre Unabhängigkeit, die Hochstifte Merseburg und Naumburg bilden selbst kleine Territorien aus. Die beiden Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen, die Grafen von Schwarzenberg, die Vögte von Weida und die Grafen von Reuß legen den Grundstein für eigene Territorien. Zudem verbauten sich die Wettiner selbst den Weg zur Geschlossenheit: 1485 wird der Thüringer Raum wegen familiärer Reibereien in west-östlicher Richtung in der sogenannten »Leipziger Teilung« zerschnitten; nachdem die Brüder Albrecht und Ernst von Sachsen bis dahin gemeinschaftlich regiert hatten, gab es nun zwei relativ unabhängig voneinander agierende Linien: Albertiner und Ernestiner.

Diese Teilungspraxis bestimmte während des ganzen Spätmittelalters das Innenleben sämtlicher Territorien Norddeutschlands: war es eine Familie, die dem Territorium die äußere Grenze gab (wie die Welfen in Braunschweig-Lüneburg, die Schauenburger in Holstein), so teilten sich im Inneren zahllose Linien dieser Familien die Herrschaftsrechte.

Dass die meisten Gebiete nicht über eine, sondern über mehrere Residenzstädte verfügten, ist nur eine Folge dieser Teilungspraxis, die in vielen Fällen politische Handlungsunfähigkeit zur Folge hatte. Erst 1341 wird in Baiern, 1347 in Holland, Seeland, Friesland und im Hennegau der Grundsatz der Unteilbarkeit bzw. die »Primogenitur« (lat. Vorrecht des Erstgeborenen) durchgesetzt. Natürlich ist davon nie ein ganzer Raum betroffen, sondern nur das Hausgut einzelner Häuser oder Familienzweige.

Auf der anderen Seite wird gerade im 14. Jahrhundert Herrschaft gerne in Geld umgewandelt - d. h., die Herrscher verpfänden ganze Territorien und Landesteile, Vogteien, Ämter, Städte, Burgen, Märkte, Flecken, Dörfer, Höfe, Wälder, Weinberge, Gärten, Fischteiche, Bergwerke, Münzstätten, Zölle, Geleitrechte, Steuern, Schutzgelder, Mühlen-, Wildbanne und Zehnten zum Zweck der Schuldentilgung und Kreditaufnahme. Die Geldwirtschaft greift also schon auf das gesamte Staatsleben über - dies besonders in der Niederlausitz und in den welfischen Territorien. Dass so in den seltensten Fällen völlig geschlossene oder gar zentral organisierte Landesherrschaften entstehen, ergibt sich fast zwangsläufig. Etwas besser sieht es da in den geistlichen Gebieten aus: im großen und flächendeckenden Erzbistum Bremen, im Bistum Münster (die Vormacht im ehemaligen ostsächsischen Herzogtum), in den etwas kleineren Bistümern Paderborn, Hildesheim, Magdeburg und in den später zu den Niederlanden gehörenden Bistümern Utrecht und Lüttich.

Rivalen um die Vormacht: Luxemburger, Habsburger und Wittelsbacher
Der Ausbau der ganz großen Landesherrschaften ist in den meisten Fällen an die Königskrone gekoppelt: Luxemburger, Habsburger und Wittelsbacher teilen sich im Spätmittelalter einen großen Teil des Deutschen Reiches.

Von der Hausmachtpolitik dieser Familien geht im Spätmittelalter die eigentliche Dynamik aus. Alle Winkelzüge ihres Machtstrebens lassen sich unmöglich nacherzählen. Aber die Größe der Ausdehnung ihrer Machtbereiche springt bei einem Blick auf die Karte ins Auge.

1378, beim Tod Karls IV., haben die Rivalen Deutschland folgendermaßen aufgeteilt: Im Königreich Böhmen sitzen seit 1310 Grafen aus dem kleinen Luxemburg auf dem Thron, Karl IV. macht Böhmen zum Kernland des Reiches, Prag zu seiner Hauptstadt. Ausgreifende Erwerbspolitik bringt ihm große Erfolge: Gebietskäufe und Verträge führen zur Vereinigung Schlesiens mit Böhmen, zum Erwerb der Niederlausitz von den Wittelsbachern, zum Gewinn der Markgrafschaft Meißen, Gebieten an der Mulde, im Vogtland, der oberen Saale, der Oberpfalz und Franken. Karls IV. Pfandkäufe zielen hauptsächlich darauf ab, eine Art Brücke zu bilden zwischen den luxemburgischen Besitzungen in Böhmen und dem Herkunftsland. Dies gelingt besonders gut, da nördlich dieser Brücke keine zusammenhängenden Herrschaftsgebiete ihm Einhalt gebieten können. Im Süden schieben jedoch von der Oberpfalz aus die Herzöge von Baiern keilförmig ihre Herrschaft gegen diesen Brückenkopf vor. Nach dem Tod Karls IV. werden seine Gebiete an seine Söhne aufgeteilt: Böhmen und Schlesien fallen an den böhmischen König Wenzel IV., den neuen deutschen König, der auch Erbe von Luxemburg ist. Die Mark Brandenburg bekommt Sigismund, dem es gelingt, Ungarn mit dem Reich zu verbinden. Johann erhält die Oberlausitz und die Neumark, in Mähren werden zwei Neffen als Markgrafen eingesetzt. Aber der Höhepunkt des böhmischen Königreiches ist schon überschritten: die Hussitenkriege schwächen die Position des böhmischen Königs extrem und brechen auch die Machtstellung der Römischen Kirche im Land. 1433 zeichnet sich die Gründung eines böhmisch-tschechischen Nationalstaats allmählich ab; die dortigen Könige gehen eigene Wege.

Ähnlich weit auseinander liegen auch die Stammlande der Habsburger, für die eine Politik der »Brückenkopfbildung« zwingend nötig wird. Aber die einzelnen Linien des Hauses sind zerstritten: hatte man noch 1335 Kärnten, Krain und die Windische Mark, 1365 Tirol und 1368 Freiburg und die Landgrafschaft Freiburg erworben, so schwächten die Habsburger diese gute Position durch Herrschaftsteilung; Albertiner und Leopoldiner gehen nach 1379 ihren eigenen Interessen nach. Herzog Albrecht III. baut die österreichischen Lande aus, während sein Bruder Leopold III. Ende des 14. Jahrhunderts eine kräftige Erwerbspolitik Richtung Westen und Süden betreibt und dabei Gewinne in Vorarlberg und am Oberrhein (z. B. Feldkirch und Freiburg) zu verzeichnen hat. Triest unterwirft sich ihm freiwillig, und damit haben die Habsburger sogar einen Zugang zur Adria! Aber von Anfang bis Ende des 15. Jahrhunderts muss Habsburg auch Einbußen hinnehmen: 1415 erobern die Eidgenossen den Aargau, 45 Jahre später den ganzen Thurgau.

Weitaus zentralistischer gehen die Wittelsbacher in Baiern vor. Ihr Erfolgsrezept beruht auf einer Art Zentralverwaltung durch Beamte, eingesetzt in einem sowieso schon blockartigen und geschlosseneren Territorium. Hatten sich hier noch um 1200 Anfänge einer Zersplitterung gezeigt, da sich die Bischöfe der Herzogsgewalt zu entziehen drohten, so starben gleichzeitig große Dynastengeschlechter aus und die Wittelsbacher konnten deren Erbe übernehmen. 50 Jahre später hatten sie die Grundlage für einen ›modernen‹ Staat gelegt: zentrale und lokale Behörden und Verwaltungszentren werden eingerichtet, Einschlüsse fremder Herrschaften unnachgiebig verdrängt. Das geschlossene baierische Staatsgebiet entstand in Grenzen, die annähernd noch heute für Altbaiern erkennbar sind. Daneben herrschte man in einigen »Dependancen«: in der Pfalzgrafschaft bei Rhein seit 1214, der Grafschaft Hennegau südlich Brüssel seit 1346 und der Grafschaft Holland seit 1346. Kaiser Ludwig IV., der Baier, hatte 1324 Margarethe von Hennegau-Holland geheiratet. So entstand eine wittelsbachische Nebenlinie; erst 1433 fiel das Land an die Herzöge von Burgund.

Gegen den fürstlichen Egoismus: Versuche, die kaiserliche Zentralmacht zu stärken
Die Regierungszeit Kaiser Sigismunds (1410-1437) kann in gewisser Weise als Zäsur und Weichenstellung für die weitere Entwicklung der Territorien gesehen werden. Die fürstlichen Aktivitäten behinderten durch ihre Ausschließlichkeit nach wie vor an allen Ecken und Enden die königlichen Versuche, die Reichsgewalt durch Zentralisierung der Behörden zu festigen. Der Ruf nach Reform wurde auch deshalb allenthalben laut und von Sigismund aufgegriffen; er nahm bald eine betont städtefreundliche Politik auf, duldete die Neuerrichtung des Schwäbischen Bundes und forcierte damit eine ganz natürliche ›Bremse‹ gegen die Landesherren. Als flankierende Maßnahme wurden ab 1422 die Reichsritter begünstigt - also die kleinen Adeligen, auf deren Kosten der ganze Landesausbau bislang betrieben worden war! Sie sollten sich korporativ zusammenschließen (was jahrelang verboten war) und in ihre Bünde auch Städte aufnehmen dürfen.

Im Norden dagegen legte Kaiser Sigismund den Grundstein für das spätere riesige Brandenburg-Preußen: Der Nürnberger Burggraf Friedrich von Zollern bekam die Mark Brandenburg und bald die Kurwürde. Gleichzeitig achtete Sigismund jedoch darauf, dass der Brandenburger nicht zu expansiv wurde, und stellte ihm deshalb einen potenten Nachbarn zur Seite: der wettinische Herzog Friedrich der Streitbare von Meißen erhielt das Herzogtum Kursachsen dazu. Damit sind für das wettinische Haus um 1450 alle Voraussetzungen gegeben, ein politisches Gravitationszentrum in Mitteldeutschland zu werden.

Text der Zeit: Belehnung Friedrichs von Hohenzollern mit der Mark Brandenburg 1417
Am 18. April des Jahres 1417 empfing am Oberen Markt [zu Konstanz] der hochwürdige Fürst, Burggraf Friedrich von Nürnberg, vor dem Imbiss um die achte Stunde sein Kurfürstentum, die Markgrafschaft Brandenburg. Und es war da an dem Hohen Haus, das »Zu dem Hafen« genannt wird, eine mächtige Tribüne über die Gewölbe hinauf bis zu den Fenstern und vor den Fenstern war ein großer ebener Platz, wo an die dreißig Männer stehen konnten. Dieser Platz war überdeckt mit einem schönen güldenen Tuche, und daneben war er zu beiden Seiten auch bedeckt mit güldenen Tüchern und auch an der Mauer hing ein güldenes Tuch. Und wann einer nach oben sah, da meinte er, es brenne, so glänzte alles von Gold. [...]

Da kam unser Herr, der König [Sigismund], und war bekleidet mit einem güldenen Gewand wie ein Evangelist [wie ein Diakon, der in der Kirche das Evangelium singt] und hatte auch eine Chorkappe an seinem Hals und eine hohe güldene Krone auf seinem Haupte. Und man steckte vor ihm zu den anderen Fenstern zwei große brennende Kerzen heraus. Als er herauskam, da standen die Kardinäle und Bischöfe vor ihm auf. Er hieß sie niedersitzen und saß selbst auch auf einem Kissen und kehrte den Rücken der Mauer zu und das Antlitz dem Oberen Markt, so dass ihn jeder sehen konnte. Der Herzog von Sachsen gab ihm die Lilie [als Herrschaftszeichen] in die eine und Herzog Heinrich [Heinrich IV. von Baiern] das Zepter in die andere Hand. Dann legte ihm Herzog Ludwig [von der Pfalz] das Schwert in den Schoß. Da fingen die Posauner und die Pfeifer um die Wette an zu blasen. Danach ward großes Stillschweigen geboten. Während des Schweigens rief man Burggraf Friedrich auf. Der stieg von seinem Roß und trat vor den König. Neben ihm trug man die zwei Banner [von Nürnberg und der Markgrafschaft Brandenburg]. Als er hinaufkam und vor dem König niederkniete, nahm er ein jegliches Banner in seine Hand. Dann ward ihm vorgelesen, was er dem Heiligen Reich schwören und besiegeln sollte. Als die Briefe verlesen waren, gab unser Herr, der König, die Lilie und das Zepter zurück. Hierauf nahm Ludwig das Schwert aus dem Schoß des Königs, hob es hoch empor und steckte die Spitze in des Königs Krone. Da nahm der König die zwei Banner, jegliches in eine Hand. Nun schwor Burggraf Friedrich vor all der Welt. Dann nahm der König die Banner und belehnte ihn mit dem Kurfürstentum, der Markgrafschaft und auch der Burggrafschaft Nürnberg. Und es posaunten alle Posauner und pfiffen alle Pfeifer, und darauf ritt jeder heim.

Aus: Chronik des Konstanzer Konzils von Ulrich von Richental (ein Bürger der Stadt Konstanz, der um 1437 starb, das Konzil als Augenzeuge miterlebte und darüber tagebuchartige Aufzeichnungen führte).

Verlustliste
Parallel zur Konsolidierung der Landesherrschaft gehen an den Rändern des Reiches Gebiete verloren, oder sie verfolgen eine recht unabhängige Politik. So kommt allmählich die zum Deutschen Reich gehörende Freigrafschaft Burgund unter die Herrschaft Frankreichs: Ende des 14. Jahrhunderts heirateten Herzöge des französischen Burgund dort ein. Ihre Nachfolger erwerben durch Kauf, Erbe oder Heirat im folgenden Jahrhundert die Reichslehen Namur, Brabant und Limburg, Hennegau, Holland und Seeland und schließlich 1443/62 Luxemburg. Herzog Karl der Kühne erobert 1477 Lothringen.

1443-1450 liegen die Habsburger mit den Eidgenossen im Krieg, bei dessen Ende Österreich fast allen Besitz südlich des Bodensees und links des Rheins verloren hat. 1460 geht schließlich Holstein an Dänemark, sechs Jahre später fallen das Kulmer Land und Ermland an Polen, dem es nach langwierigen Auseinandersetzungen mit Brandenburg und dem Deutschen Orden auch gelang, das Herzogtum Pommerellen mit Danzig zu seinem Besitz zu schlagen.

Nach dem Tod Kaiser Sigismunds löst sich der riesige Herrschaftsbereich auf. Matthias Corvinus, König von Ungarn, zieht Schlesien und die Lausitz aus der Erbmasse an sich, aber sein Reich zerfällt rasch. -Dänemark und Schweden, an der Gegenküste zu Mecklenburg und Pommern, sind die ausländischen Mächte, die stets versuchen, in diesen Gebieten Fuß zu fassen. In Mecklenburg gelingt dies den dänischen Königen im 12. und 13. Jahrhundert. Umgekehrt greift ein mecklenburgischer Herzog, Albrecht III., nach Schweden aus und lässt sich dort 1364 zum König wählen. Trotz dieser Übergriffe und trotz reichlich geübter Teilungspraxis gelingt es auch in Mecklenburg, eine Landesherrschaft zu behaupten und auszudehnen. Ihre Grenzen sind das Herzogtum Sachsen-Lauenburg und die Stadt Lübeck, dahinter das Herzogtum Holstein, im Osten das Herzogtum Pommern und die Markgrafschaft Brandenburg. Die Süd- und Südostgrenze ist umstritten, es gibt Grenzstreitigkeiten mit Brandenburg.
 
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