Der alte Kinderreim Kaiser, König, Edelmann, Bürger, Bauer, Bettelmann deutet zwar die gesellschaftliche und soziale Rangleiter im Heiligen Römischen Reich treffend genug an, schließt aber eine ganze Gruppe jener Ärmsten aus, die nicht mehr zur städtischen oder dörflichen Gemeinschaft gehörten, obgleich man ihrer Dienste überall und jederzeit dringend bedurfte. Es waren Menschen, auf die selbst der ärmste Handwerker oder Bauer noch verächtlich herabblickte, weil sie doch zu den »unehrlichen Leuten« gezählt wurden. Dabei hat diese Bezeichnung nichts mit »unehrlich« im modernen Sinn zu tun, sondern drückt vielmehr die Rechtlosigkeit dieser Menschen bzw. Berufe, ihre Abseits- und Outcaststellung aus.
Die soziologischen, rechts- und religionsgeschichtlichen Wurzeln solcher Verfemung reichen weit zurück in die Antike und die germanische Zeit. Im Mittelalter waren die Formen bereits erstarrt, ließ sich manchmal schon gar nicht mehr so richtig feststellen, warum ausgerechnet bestimmte Berufe als unehrlich galten. Bei einigen kann man es noch verstehen, wie etwa bei den Scharfrichtern, den Abdeckern (Wasenmeistern) oder den Totengräbern. Warum aber Leinweber, Bader, Müller oder sogar Schornsteinfeger, unsere heutigen Glücksbringer, zu den verfemten Berufen gerechnet wurden, ist von der Forschung bis heute nicht ganz befriedigend geklärt worden.
Gefürchtet, aber gut bezahlt: der Scharfrichter
Verfemt und zugleich gefürchtet wie kaum ein anderer in der mittelalterlichen Stadt war der Scharfrichter. Wenn er in seinem leuchtend roten Mantel durch die Gassen ging, wichen ihm die Menschen scheu aus; denn schon die Berührung mit ihm konnte böse Folgen haben. Ein Basler Handwerker, der in der Trunkenheit mit dem Scharfrichter gezecht hatte, wurde von seinen Zunftgenossen daraufhin gemieden. Sie ließen ihn nicht mehr arbeiten, und der Unglückliche nahm sich schließlich das Leben. Solche allgemeine Ablehnung mochte den Scharfrichter wenig kümmern, da er im Gegensatz zu manchen anderen ehrlichen Berufen ein erstaunlich gutes Einkommen hatte. In München beispielsweise erhielt er einen festen Wochenlohn von 50 Pfennigen, und da jede seiner Handreichungen besonders bezahlt wurde, verdiente er bei der Brutalität des damaligen städtischen Strafvollzugs viel mehr als etwa ein städtischer Baumeister oder ein Schulrektor. (Der Pfennig war eine Silbermünze von etwa 0,5-1,5 g Gewicht.) Fürs Erhängen oder Enthaupten bekam er 60 Pfennige, fürs Ohrabschneiden, Blenden, Zungenausreißen oder Armabhauen bis 120 Pfennige, fürs Verbrennen sogar ein Pfund Pfennige. Dazu kamen noch die verschiedenen Nebeneinnahmen, galt er doch vielfach und nicht zu Unrecht als heilkundig, erfahren vor allem im Gliedereinrenken, weshalb man ihn nachts heimlich zu Mensch und Tier holte. Und schließlich verdiente er noch an manchem merkwürdigen »Heilmittel«, wie etwa den Hirnschalen der Gehenkten, dem »Armsünderfett«, den Splittern des Armsünderstäbchens, das der Richter über dem Verurteilten brach, und den unter dem Galgen sprießenden Wurzeln, den Alraunen, die gegen Fieber und Viehseuchen helfen sollten.
Aber sein Beruf war auch gefährlich; denn die Volkswut richtete sich rasch gegen ihn, wenn er seine Tätigkeit ungeschickt ausübte. Aus Wien und Prag hören wir, dass der Scharfrichter von der aufgebrachten Menge erschlagen bzw. auf Befehl des Rates selbst hingerichtet wurde, weil er das Haupt des Verurteilten nicht mit einem Streich abgeschlagen hatte. In München mussten angeblich die neuen Scharfrichter verschiedentlich ihr blutiges Handwerk erstmals an ihrem Vorgänger versuchen. 1321 wurde der Münchner Scharfrichter gehängt, 1381 enthauptet, 1422 wurden einem die Augen ausgestochen und die Zunge herausgerissen. Solches Vorgehen hing allerdings auch damit zusammen, dass die Scharfrichter meist rohe Gesellen waren und sich leicht zu Gewalttaten hinreißen ließen.
Wichtig für alle - aber unehrlich: der Schinder
Dem Henker fast gleich kam der Abdecker oder Schinder. Manchmal rangierte er sogar noch unter ihm, weil er weniger gefürchtet wurde und bei ihm der Schimmer des Unheimlichen wegfiel. Obzwar sein Handwerk das schmutzigste war, das die Stadt kannte, so war es doch aus sanitären Gründen von größter Wichtigkeit. Er tötete die erkrankten Tiere, zog gefallenem Vieh die Häute ab und räumte die Kadaver weg. In manchen Städten musste er auch noch die Kloaken räumen.
Merkwürdigerweise war es für den ehrbaren Bürger noch gefährlicher, sich dem Schinder zu nähern als dem Henker. Wer nur dessen Pferd oder den Karren berührte, wurde selbst sofort unehrlich und »des Handwerks nicht mehr fähig«. Tötete ein Bürger etwa seinen alten Hauskater oder den Hofhund und verscharrte das Tier, wurde er gleichermaßen unehrlich. Wir hören einmal, dass ein Leinewebergeselle, der im Dunkel versehentlich einen Hund totgetreten hatte, daraufhin aus der Zunft ausgeschlossen wurde. Noch im Reichstagsabschied von 1731 heißt es ausdrücklich, dass kein Handwerker für unehrlich gelten solle, der einen Hund oder eine Katze tötet und das Aas anrührt. Im gleichen Reichstagsabschied wird dem Abdecker auch ein altes Recht abgesprochen. Bis dahin durfte er nämlich jedem Bürger, der selbst ein Tier getötet hatte, sein Messer in den Türpfosten rammen. Der so Gekennzeichnete und gleichzeitig Beschimpfte musste sich durch eine beträchtliche Summe lösen. Entfernte er selbst das Messer, galt er für immer als unehrlich.
Bader, Schornsteinfeger, Müller, Leinweber
Konnte man beim Henker und beim Abdecker noch zu einem gewissen Maß verstehen, dass sie wegen ihres Gewerbes zu den unehrlichen Leuten gerechnet wurden, so ist die Verfemung bei einer Reihe anderer Berufe jedoch nicht einzusehen. Zu ihnen gehörten beispielsweise die Bader, die ursprünglich auf die gleiche Stufe wie die Henker gestellt wurden. Sie arbeiteten, wie der Namen ja deutlich genug sagt, in den Badestuben, die es selbst in den kleinsten mittelalterlichen Städten gab, und die von den Bürgern beiderlei Geschlechts gern besucht wurden. Dort sorgten sie nicht nur für die Bereitstellung der Bäder, sondern übernahmen auch das Kopfwaschen und das Haarschneiden, sowie das als Allheilmittel so beliebte Schröpfen und Aderlassen, renkten Glieder ein, behandelten Wunden und zogen Zähne. Wenn sie auch mit solchen wichtigen Tätigkeiten zu den Ahnen unserer modernen Chirurgen oder der Zahnärzte gehörten, so war es wahrscheinlich die beliebte und berüchtigte Badeerotik, die sie in Verruf brachte und in die Nähe der »Frauenwirte« rückte!
Hinrichtung durch den Henker. Zeitgenössische Romanillustration aus dem 1517 erschienenen »Theuerdank« Maximilians I. Das Versepos wurde von Burgkmair, Schäufelein und Beck mit 118 Holzschnitten ausgestattet.
In manchen Orten wie etwa in Klosterneuburg, in Bamberg und in Nürnberg mussten die Bader zumindest zeitweilig auch die Geschäfte des Kamin- und Schornsteinfegers übernehmen. Damit hängt vielleicht zusammen, dass auch diese - wenn auch nicht überall - zu den unehrlichen Berufen gezählt wurden. Viel häufiger dagegen geschah das mit ihrem weißen Gegenstück, dem Müller. Hier mögen die Gründe der Zuordnung rechtlicher Natur gewesen sein, und der Begriff der Unehrlichkeit nähert sich am ehesten unserer heutigen Bedeutung; denn häufig waren Bürger und Bauern schlecht auf die Müller zu sprechen, sagten ihnen Betrügereien und dunkle Geschäftspraktiken nach. »Neben jeder Mühle steht ein Sandberg«, lautet ein altes deutsches Sprichwort, und ein anderes besagt ebenso deutlich: »In der Mühle ist das beste, dass die Säcke nicht reden können.« In der Sage galten die Müller häufig als Hexenmeister, und die abseits der Städte und Dörfer an einsamen Stellen gelegenen Mühlen hatten als Schauplätze von Raub und Mordtaten einen schlechten Ruf. 1577 erhielten die Müller überhaupt erst einmal das Zunftrecht, aber selbst bis 1700 blieb ihnen als äußeres Zeichen des Makels die Auflage, dass sie beim Errichten der Galgen helfen mussten.
Diese Tätigkeit teilen sie mit den Leinewebern, deren Ruf auch nicht besser war. »Die Leinweber haben eine schöne Zunft, am Galgen oben haben's ihre Zusammenkunft« heißt es abfällig in einem alten Lied, das dann fortfährt: »Der Leinweber schlachtet alle Jahr' zwei Schwein, das eine ist gestohlen, das andere nicht sein.« Solchen schlechten Ruf hatten die armen Teufel keineswegs verdient, aber die Kollektivverleumdung hielt sich hartnäckig über Jahrhunderte hinweg, ohne dass sich irgendeine stichhaltige Begründung dafür geben ließe.
Es fällt immer wieder auf, dass die braven Bürger jede nur erdenkliche Möglichkeit suchten, um die Angehörigen solcher verfemter Berufe zu demütigen. Der Zwang, den Galgen aufrichten zu müssen, ist nur ein Beispiel für diese intolerante Gehässigkeit. Sie ging sogar über das Grab hinaus, wie ein bekanntgewordener Fall noch aus dem Jahr 1705 beweist, als sich in Parchim Angehörige der Schusterzunft, die normalerweise dort die Leichen zu Grabe trugen, weigerten, der verstorbenen Tochter eines Ratsdieners diesen letzten Dienst zu erweisen, weil ihr Vater ähnlich wie die Büttel als unehrlich galt. Es bedurfte der Intervention des Herzogs von Schwerin, um die Angelegenheit zu bereinigen.
Rechtlos und diffamiert: das »Fahrende Volk«
Wenn man schon gegen sesshafte Leute und einfache Handwerker voreingenommen war, wie musste man sich da erst gegen Herumvagabundierende, gegen Bettler oder die sogenannten »Fahrenden Leute« verhalten! Zu letzteren gehörten die Gaukler und Spielleute im weitesten Sinne, alle jene großen und kleinen Künstler und Scharlatane, die Taschenspieler, Seiltänzer, Possenreißer, Akrobaten, die Sänger und Musikanten, die von Ort zu Ort zogen und gegen Geld ihre Künste vorführten. Die Sänger und Musikanten dürfen dabei allerdings nicht mit den Minnesängern des hohen Mittelalters verwechselt oder gleichgesetzt werden, die ja überwiegend aus dem Ritterstand kamen oder wie Gottfried von Straßburg angesehene Bürger waren.
Bei dem »Fahrenden Volk« lassen sich die Anfänge des Berufs und mit ihnen die Wurzeln der Verfemung bis in die griechische Antike zurückverfolgen. Diese Diffamierung hielt sich hartnäckig bis in die Neuzeit und wurde endgültig erst nach der Französischen Revolution beseitigt.
Zur gesellschaftlichen Diffamierung kam noch wie bei allen Unehrlichen die Rechtlosigkeit. So fanden sie beispielsweise nirgends Rechtsschutz, wenn sie unterwegs beraubt wurden. Im Schwäbischen Landrecht heißt es ausdrücklich »Spielleute und allen denen, die Gut für Ehre nehmen, denen gibt man eines Mannes Schatten vor der Sonne«. Das heißt, wenn jemand einem Spielmann Buße zu leisten hatte, dann musste er vor eine sonnenbeschienene Wand treten, und der Spielmann durfte nicht ihn selbst, wohl aber den Schatten an der Wand an den Hals schlagen. Solche Bestimmungen galten auch für Bürger und Adelige, die sich, was durchaus vorkam, dem verachteten Gewerbe zuwandten. Dann wurden sie nicht nur persönlich rechtlos, sondern verloren auch jedes Anrecht auf das väterliche Erbe.
Umgekehrt bot sich für die Spielleute aber auch die Möglichkeit, ehrlich zu werden, wenn sie in die Dienste eines großen Herrn oder einer Stadt traten. Im Spätmittelalter durften sie sich sogar zu zunftähnlichen Genossenschaften zusammenschließen.
Eine ähnliche Sonderstellung nahmen auch die herumvagabundierenden Kleriker ein, die zwar die Weihen erhalten hatten, aber keine Pfarrstelle fanden und daher wie die Spielleute von Ort zu Ort zogen. Es waren tüchtige und gerissene Burschen unter ihnen. Manche fanden im Gefolge geistlicher oder weltlicher Fürsten Zuflucht wie etwa der »Erzpoet« bei dem Kölner Erzbischof Rainald von Dassel. Andere krochen bei reichen Prälaten unter und halfen ihnen bei der Verwaltung ihrer Pfründen, manche ergatterten doch noch die ersehnte Pfarre und manche endeten in der Gosse. Das Volk zählte sie nicht zu den Unehrlichen, wohl aber wurden sie zeitweilig für rechtlos erklärt.
Bettler und Aussätzige
Die niedrigste Schicht der »Fahrenden Leute« bildeten die Bettler. Arme, Kranke und Krüppel aller Art bevölkerten im Spätmittelalter in großer Zahl die Landstraßen, die Städte und die Dörfer. In einer Zeit, in der für Notleidende nicht oder nur gelegentlich durch wohltätige Stiftungen gesorgt wurde, galt für sie nur das Gesetz des Überlebens. Viele von ihnen waren unverschuldet in bittere Not geraten, andere wieder erblickten in der Bettelei ein billiges und bequemes Gewerbe, mit dem man die Leute betrügen und wenigstens einigermaßen seinen Lebensunterhalt verdienen konnte. Wer wollte oder konnte hier die Grenzen ziehen und Unterschiede treffen? Die - meist von nur wenigen Wohlhabenden regierten - Städte mussten sehen, wie sie am besten mit der Bettlerplage fertig wurden. Allerdings waren Mildtätigkeit und Unterstützung Sache des einzelnen, und die Behörden kümmerten sich nur dann um die Armen, wenn es zu viele wurden. Als probates Mittel bewährte sich, nur noch Einheimischen das Betteln zu erlauben; Fremde aber wurden aus den Mauern verwiesen. Diese seltsame Methode sozialer Fürsorge funktionierte über Jahrhunderte hinweg. Oft wachten eigene Bettelvögte, meist einfache Leute, die selbst nicht viel besaßen, über die Ausführung der strengen städtischen Verordnungen. Da sie eine Art Büttel- oder Gerichtsdienerfunktion ausübten, wurden sie oft selbst den unehrlichen Berufen zugerechnet.
Mit welchem Volk sich solche Vögte manchmal herumschlagen mussten, beweist wohl am besten das »Liber vagatorum«, das erstmals im 15. Jahrhundert erschien, sich vor allem im 16. und 17. ziemlicher Verbreitung erfreute und für das sogar Martin Luther unter dem Titel »Von der falschen Bettler Büberei« ein Vorwort schrieb. Es zählt die verschiedenen Praktiken und Betrügereien der Bettler auf, und man staunt bei der Lektüre heute noch über deren Einfallsreichtum, lernt aber auch verstehen, dass die in ihrer Mehrheit nicht sehr wohlhabenden Bürger zwar bereit waren, das von der Kirche geforderte Opfer zu bringen und sogenannte Elendsherbergen einzurichten, im allgemeinen sich aber gar nicht erst um Unterscheidungen bemühten, sondern die Bettler in Bausch und Bogen ablehnten und sie kurzerhand zu den unehrlichen Leuten rechneten.
Text der Zeit
»Bettler-Tricks« und Betrügereien aus dem »Bettlerorden« um 1500
Von den Klenknern: Das sind die Bettler, die auf allen Messtagen vor den Kirchen sitzen mit bösen gebrochenen Schenkeln, einer hat keinen Fuß, der andere keinen Schenkel, der dritte keine Hand oder keinen Arm. Einige haben Ketten bei sich liegen und sprechen, sie seien unschuldig gefangen gelegen, und sie haben gewöhnlich einen Sankt Sebastian oder einen Sankt Leonhard bei sich stehen, um derentwillen sie mit jämmerlicher Stimme bitten und fordern. Das ist dreifach gefoppt, denn dem einen ist sein Schenkel oder sein Fuß im Gefängnis abgefeilt worden um böser Sachen willen. Dem andern ist seine Hand abgehauen worden im Krieg, beim Spiel oder um einer Metze willen. Mancher aber verbindet seinen Schenkel, seinen Arm mit Binden und geht auf Krücken, und ihm fehlt so wenig wie anderen Menschen.
Zu Schlettstadt saß ein Bettler vor der Kirche. Derselbe hatte einem Dieb am Galgen seinen Schenkel abgehauen und hatte ihn vor sich hingelegt und seinen guten Schenkel aufgebunden. Er geriet nun mit einem anderen Bettler in Streit, der lief fort und sagte alles einem Stadtknecht. Sobald jener den Stadtboten bemerkte, entwischte er und ließ den bösen Schenkel liegen und lief zur Stadt hinaus, dass ihn ein Pferd kaum hätte einholen können. Er wurde bald darauf zu Achern an den Galgen gehängt und der dürre Schenkel des Diebes neben ihn. Von den Zickissen: Es gibt Blinde, wenn die in eine Stadt kommen, so verbergen sie ihre Kugelhüte und sprechen zu den Leuten, sie seien ihnen gestohlen worden oder sie hätten sie verloren, und so sammelt einer zehn oder zwanzig Kappen, die er hernach verkauft. Etliche Blinde sind geblendet um ihrer Missetat oder Bosheit wegen. Etliche Blinde sind vor zehn Jahren oder mehr geblendet worden. Diese nehmen dann Baumwolle und machen sie blutig und binden dann ein Tüchlein über die Augen und sagen, sie seien Kaufleute oder Krämer gewesen und in einem Wald von den bösen Leuten geblendet worden, und sie seien drei oder vier Tage an einem Baum gestanden, und wären nicht ungefährliche Leute gekommen, so hätten sie verderben müssen.
Aus: Über Vagatorum (»Der Bettlerorden«) - erstmals Ende des 15. Jhs. in Basel gedruckt.
Obwohl wir auf der Leiter der Armut und des Elends Sprosse um Sprosse tiefer gestiegen sind, haben wir mit diesen Bettlern doch immer noch nicht die unterste erreicht. Ganz unten, bei den Ärmsten der Armen in der mittelalterlichen Gesellschaft, begegnen wir wieder den ehrlichen Leuten, jedoch einer Gruppe, die völlig ausgeschlossen war aus jeder Gemeinschaft. Dem Henker war noch ein gesonderter Sitz in der Schenke geblieben, dem Bettler ein Platz auf den Kirchenstufen, völlig ausgeschlossen aber aus jeder Gemeinschaft waren die Aussätzigen oder Leprakranken, wie wir heute sagen würden. Wir kennen die grauenerregenden Bilder von zerfressenen Gesichtern und abgefaulten Gliedern nur noch aus den Leprastationen der tropischen Länder, aber sie waren auch einmal bei uns zu Hause und von furchtbarer Selbstverständlichkeit. In den mittelalterlichen Städten bildete der Aussatz eine Geißel Gottes, war gleichermaßen gefürchtet bei Armen wie bei Reichen; denn wer davon befallen war, wurde ausgestoßen aus jeder Gemeinschaft. Waren ein Mann oder eine Frau am Aussatz erkrankt, dann geleitete man den Unglücklichen noch einmal mit der ganzen Gemeinde in die Kirche. Kniend hörte er die Messe, die letzte, an der er teilnehmen durfte. Dann reichte ihm der Priester das geweihte Lazarus- oder Leprosenkleid, eine einfache Kutte, dazu Handschuhe, eine hölzerne Trinkschale, einen Speisekorb und eine Klapper, mit der er Nahende warnen musste. Dann führte man ihn in feierlicher Prozession unter Totengesängen hinaus vor das Tor, wo abseits von den anderen Häusern das Leprosenhaus oder oft auch nur eine einfache Hütte stand, in der er fortan leben musste. Man streute ihm Erde auf das verhüllte Haupt und verbot ihm feierlich jeden Umgang mit Gesunden. Nur durch Gebet und Almosen blieb man mit ihm verbunden. Familienmitglieder durften bestenfalls das Essen in die Nähe der Hütte stellen - dem Kranken aber blieb nichts anderes, als auf seinen Tod zu warten.
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