In summa, es war bei diesem Friedensactu unter hohen und niederen Stands-Personen eine unglaubliche Freude verspürt, also das ihrer viele darob geweint« vermelden die Zeitungen nach den Friedensschlüssen von Münster und Osnabrück 1648 und beschreiben damit ganz treffend Erleichterung und Freude darüber, dass der lange Krieg zu Ende war. Nach den Bedingungen fragte man noch nicht. Denn das Land war ausgeblutet, der Kriegsbrand hatte »Äcker, Reben, Wiesen, Wälder und alles Gepflanzte gefressen, dass, da zuvor die lieblichste und erfreulichste Gegend gewesen und alles dermaßen gestanden, dass es einen anlachen mögen, hernach solch einen Anblick gewonnen, der einen erschreckt und in die Gedanken bringen mögen, Bären und Wölfe hätten allda Wohnung«, wie Pfarrer Johann Georg Dorsch in Bad Peterstal im Schwarzwald seiner Gemeinde in diesen Tagen predigte.
Und er hatte dabei nicht übertrieben: Weite Gebiete waren furchtbar verwüstet, in Hauptzerstörungsgebieten war die Bevölkerung um 50 bis 70 Prozent dezimiert. Insgesamt war die Bevölkerungszahl in Deutschland von circa 16,5 Millionen 1618 auf 10,5 Millionen 1648 gesunken. Südwestdeutschland rechts und links des Oberrheins, Württemberg, die Pfalz, Franken, Hessen, Thüringen, die Gebiete an der Mittelelbe, Brandenburg, Pommern - ein verwüsteter und ruinierter Landstreifen von der Ostsee bis zu den Vogesen!
Der Bauernstand, der einen Großteil der Kriegskosten zu tragen gehabt hatte, war durch die hohe Steuerlast total verarmt und seiner Existenzgrundlage weitgehend beraubt. Seine Äcker waren verwüstet, seine Rücklagen aufgebraucht, die Vorräte verzehrt. Sold und Verpflegung für die durchziehenden Soldaten hatten alles verschlungen. Missernten, Seuchen und die seit Beginn des Jahrhunderts auf 50 Prozent sinkenden Agrarpreise hatten die Bauern an den Rand ihrer physischen Existenz getrieben. Gras und Kadaver mussten vor dem Verhungern helfen - und das nicht nur in Deutschland, sondern übrigens auch in Frankreich. Dagegen waren die Preise für andere Güter im Krieg um 150 Prozent angestiegen, der Markt für bäuerliche Produkte eng geworden.
Bauern sanken zu Taglöhnern ab, Kriegsgewinnler kauften billiges Land auf, vermehrten ihren Grundbesitz und trugen zur Erstarrung des Wirtschaftslebens bei.
Verlierer und Gewinner
Auch mehr oder weniger wohlhabende Stadtbürger hatte es getroffen, denn sie mussten ebenfalls mit ihren Steuern die endlosen Kriege finanzieren. Ihre Städte waren in Brand gesteckt worden, darunter so bedeutende wie Magdeburg oder Prag. Schlimmer noch waren die Plünderungen gewesen und die Quälereien, die der Stadtbevölkerung von den durchziehenden Soldaten zugefügt worden waren. Nur wenige Städte schafften es, den Krieg unbeschadet zu überstehen. Durch eine geschickte Neutralitätspolitik, Zahlungen an schwedische Feldherren und Geschenke größeren Umfangs gelang es beispielsweise Oldenburg, unversehrt aus dem Krieg hervorzugehen - seine Pferdeschenkungen waren allerdings auch bis Wien und London berühmt. Vertreibung und Massensterben, Flucht und Hunger hatten jahrzehntelang das Land beherrscht. Vertriebene irrten auf der Suche nach Nahrung und Wohnung durch das Land, mitunter Banden bildend. Polizei und hilflose Behörden konnten sie daran nicht hindern - und nun sollte auf einmal Frieden sein.
Die Herren wollten dies gehörig feiern: In Nürnberg tischte man deshalb den Fürsten und ihren Gesandten, den kaiserlichen Abgesandten, den Herren Grafen und zuletzt auch einigen vornehmeren Vertretern der Städte ein Friedensmahl auf, das vom Umfang und der Güte der dargebotenen Speisen her überwältigend war. Da gab es Suppen und Vorspeisen, gebratene Vögel und Wildbret, Fische, Pasteten und Gartenfrüchte auf silbernen Schüsseln. Zu jedem Gang trug man sage und schreibe »hundertfünfzig Speisen auf, welche alle auf das herrlichste und köstlichste zugerichtet waren«, wie der Chronist staunend berichtet. Zu Tische saßen die Gewinner des Krieges, feierten den Frieden und vor allem die Friedensbestimmungen. Denn diese sahen für viele von ihnen sehr positiv aus. Besonders für den Aufstieg Brandenburg-Preußens zum Großstaat waren die Bestimmungen des Westfälischen Friedens ein wichtiger Meilenstein. Brandenburg bekam nicht nur Hinterpommern (das Schweden allerdings erst einige Jahre später abtrat), sondern dort auch das Reichsbistum Cammin, außerdem das Reichsbistum Halberstadt und Minden. Zusätzlich sollte 1680 noch das Erzbistum Magdeburg an Brandenburg übergehen. Damit war das Gebiet Brandenburgs westlich bis zur Saale und zum Harz erweitert, östlich dehnte es sich nun von der Oder bis in die Nähe der Weichselmündung aus. Allerdings hingen die Gebiete nicht zusammen, der Territorialstaat hatte noch keine flächendeckende Gestalt.
In den kommenden Jahrzehnten war die Politik aller preußischen Herrscher von der Notwendigkeit bestimmt, das Staatsgebiet zu arrondieren. Militärische Aktionen, aber auch geschickte Verhandlungsführung waren dabei ihre Mittel, Vorbild in gewisser Weise der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm (1640-1688), dem es in den Friedensverhandlungen gelungen war, da Gebietszugewinne zu erzielen, wo auch Schweden große Interessen angemeldet hatte. Aber da Frankreich ein allzu starkes Schweden befürchtete, konnte der Große Kurfürst diese Rivalität der beiden Führungsmächte für eigene Ziele ausnützen.
Große territoriale Zugewinne machte auch Kursachsen, denn es erhielt die Markgrafschaften Ober- und Niederlausitz zugesprochen, die bisher wie Mähren und Schlesien zur böhmischen Krone gehört hatten. Hartzburg und Schwerin fielen an Mecklenburg.
Baiern bekam nun endgültig die Oberpfalz zugestanden und die rheinische Pfalz (die sogenannte Unterpfalz), deren Besitzer, der Sohn des Winterkönigs, Pfalzgraf Karl-Ludwig, noch zu allem Überfluss mit einer neugeschaffenen achten Kurwürde ausgestattet wurde.
Auch die Territorialherren von Württemberg, Hessen und Braunschweig-Lüneburg setzten kleinere Gewinne durch. Der Landgraf von Hessen-Kassel, während des Krieges ein treuer Handlanger schwedischer Interessen, wurde auf Fürsprache Schwedens hin entsprechend belohnt: Er bekam die wohlhabende Reichsabtei Hersfeld und jährlich 600000 Reichstaler als Wiedergutmachung. Um den Bedürfnissen Braunschweig-Lüneburgs entgegenzukommen, vereinbarte der Kongress, dass das Reichsbistum Osnabrück jeweils abwechselnd von einem katholischen Bischof und einem evangelischen Prinzen aus dem Hause Braunschweig besetzt werden sollte - ein seltenes Kuriosum!
Freud- und Friedebringender Postreuter. Alle Welt - auch Wien und Paris - soll die frohe Kunde hören, dass endlich Friede ist. Flugblatt von 1648.
Text der Zeit
Das Theatrum Europaeum schildert das Friedensfest in Nürnberg 1648
Nachdem der Herr Generalissimus Pfalzgraf Carl Ludwig den Friedensschluss von Münster durch einen von beiden Seiten unterschriebenen Interimsrezess bestätigt, verschiedene Regimenter entlassen, viele Plätze geräumt und so den Dreißigjährigen Krieg nach und nach erfreulich geendet, hat er sich entschlossen, den Herren Angesandten ein Friedensmahl anzurichten und nächst schuldiger Danksagung für die göttlichen Gnaden den hochbesagten Herren Gesandten allermöglichste und Liebe zu erweisen und sie wohlmeinend zu versichern, dass man auf schwedischer Seite begierig sei, das Deutsche Reich in friedlichem Wohlstand und in langhergebrachter Freiheit zu hinterlassen.
Zu solchem Vorhaben ist der große Saal auf dem Rathaus zu Nürnberg als der geräumigste und bequemste Ort ausersehen und auf das Begehren seiner Hochfürstlichen Durchlaucht hin von einem edlen Rat zu besagter Mahlzeit mit aller Zubehör willigst überlassen worden. Auch sind dort alsobald drei große Kücher aufgerichtet worden. Dieser Saal ist sehr hochgewölbt, mit goldenen Rosen, Laub- und Malwerk verziert und zu diesem Friedensfest mit vielen großen Wandleuchtern, absonderlich aber mit drei großen Kronen zwischen Fruchtgehängen geziert worden, in die man dreißig Arten von Blumen und Früchten sowie Flittergold eingebunden hatte. An den vier Ecken hat man vier Chöre mit der Musik und dazwischen zwei Schenkstellen mit aller Zubehör angeordnet. Auch waren Küche und Keller mit aller Notdurft bestens versehen.
Die Herren Gäste sind gewesen: I. Die Herren kaiserlichen Abgesandten und seine Kurfürstliche Durchlaucht, der Herr Pfalzgraf zu Heidelberg [...]. II. Die Herren kurfürstlichen Abgesandten [...]. III. Die fürstlichen Personen, welche in Nürnberg anwesend waren [...]. IV. Die fürstlichen Herren Abgesandten. V. Die Herren Grafen, welche sich zur Zeit in Nürnberg aufhielten, und VI. die Herren städtischen Gesandten, unter ihnen auch die beiden ältesten Herren des edlen Rats der Stadt Nürnberg.
Am Dienstag, dem 25. September 1649, sind alle Herren nach 12 Uhr erschienen und haben sich in verschiedenen Zimmern versammelt. Nachdem man die Sitzordnung genau geprüft hat, bat der Herr Hofmarschall erst die städtischen Herren, dann die Grafen, die fürst- und kurfürstlichen Gesandten, wie auch endlich Ihre Exzellenz Generalleutnant Herzog von Amalfi und seine Kurfürstliche Durchlaucht in den Saal und stellte sie in der gleichen Ordnung auf, wie sie sitzen sollten, so dass nach dem Gebet jeder seinen Platz einnehmen konnte.
Während man das Handwasser in fünf silbernen Kannen und Becken herumreichte, haben die Musikanten das Tedeum und andere Psalmen und Loblieder gesungen, besonders auch den Gesang der Engel bei der Geburt des Friedensfürsten: Ehre sei Gott in der Höhe. Auf der Tafel standen zwei große Schaugerichte und zwischen denselben ein Springbrunnen mit Rosen wasser, das durch die Luft in die Höhe getrieben wurde. Jede Tafel war vierzig Schuh lang. Der erste Gang bestand in köstlichen Suppen, Olipatriden [Mischgericht aus verschiedenen Fleischsorten und Gemüsen] und allerhand gekochten Speisen. Der zweite Gang bestand aus gebratenen Vögeln und Wildbret, der dritte aus Fischen und der vierte aus Pasteten. Bei jedem Gang wurden hundertfünfzig aufs beste zugerichtete Speisen aufgetragen. Der fünfte Gang bestand aus Gartenfrüchten, die teils in silbernen Schüsseln gereicht wurden, teils aber an lebenden Bäumen hingen, die man auf die Tafel setzte. Zwischen den Blättern aber hing Räucherwerk, das einen wunderbaren Geruch verbreitete, so dass nicht nur der Mund mit niedlichster Speise und Getränk, das Ohr mit lieblichem Getöne, das Auge mit sinnigen Schaugerichten, sondern auch der Geruch mit angenehmem Duft belustigt wurde. Dann hat man die Tafel abgedeckt, danach mit Tellern und Servietten neu gerichtet und mit allerhand in Zucker eingemachten Blumen bestreut. Danach folgte der sechste Gang, bestehend in Zuckerwerk, Konfekt und Marzipan in zwei großen Marzipanschalen, jegliche zwanzig Mark Silbers schwer. Dies wie auch alle anderen Gedecke waren mit schönen Blumen geziert und aufs prächtigste anzuschauen [...]. Christlich und hochlöblich ist es, dass man bei solchem Friedensmahl auch die Armen nicht vergessen, sondern unter dieselben zwei Ochsen nebst vielem Brot ausgeteilt hat.
Aus: Theatrum Europaeum Teil VI. Sprachlich modernisiert.
Text der Zeit
Die Reichsverfassung nach dem Westfälischen Frieden
Es bleibt also nichts übrig, als Deutschland, wenn man es nach den Regeln der Politik klassifizieren will, einen unregelmäßigen und einem Monstrum ähnlichen Staatskörper zu nennen, der sich im Laufe der Zeit durch die träge Nachgiebigkeit der Kaiser, durch den Ehrgeiz der Fürsten und die Ruhelosigkeit der Pfaffen aus einer Monarchie zu so einer ungeschickten Staatsform umgestaltet hat. Jetzt ist daher Deutschland weder eine Monarchie, auch nicht einmal eine beschränkte, wenn auch in gewisser Beziehung der äußere Schein darauf hindeutet, noch auch, genau genommen, eine aus mehreren Staaten zusammengesetzte Föderation, sondern vielmehr ein Mittelding zwischen beiden. Dieser Zwitterzustand aber verursacht eine zehrende Krankheit und fortwährende innere Umwälzungen, indem auf der einen Seite der Kaiser nach Wiederherstellung einer monarchischen Herrschaft, auf der anderen die Stände nach völliger Unabhängigkeit streben. Und wie es die Natur aller Degenerationen ist, wenn sie einmal von dem ursprünglichen gesunden Zustand abgewichen sind, in schneller Entwicklung und gleichsam von selbst sich dem anderen Extrem zu nähern, während sie sich nur unendlich schwer auf ihre Urform wieder zurückführen lassen [...] so wird Deutschland ohne die erschütterndsten Bewegungen und eine gänzliche Verwirrung aller Verhältnisse sich nicht wieder in die Form einer Monarchie zwängen lassen, sondern es nähert sich mehr und mehr der Verfassung eines föderativen Staatssystems; und wenn von der gegenseitigen Renitenz [d. h. Widersetzlichkeit] des Kaisers und der Stände abgesehen wird, so ist es in der Tat schon jetzt eine Föderation von Bundesgenossen ungleichen Rechtes, indem die Stände die Hoheit des Kaisers gebührend anzuerkennen und zu ehren haben [...].
Wir werden demnach der Wahrheit am nächsten kommen, wenn wir sagen, Deutschlands Verfassung nähert sich der einer Föderation, in der ein mit monarchischem Scheine ausgestatteter Fürst als Bundesoberhaupt eine hervorragende Stellung einnimmt, dass aber diese Bundeskörperschaft von schweren Krankheiten heimgesucht wird.
Aus: »Über die Verfassung des Deutschen Reiches« von Samuel Pufendorf. Übertragung aus dem Lateinischen von Harry Breslau.
Aus den Territorien werden souveräne Staaten
Weitaus einschneidender, und für die Zukunft des Deutschen Reiches prägend, waren jedoch in erster Linie die verfassungsrechtlichen Bestimmungen des Westfälischen Friedens. Sie erhoben nämlich mit einem Schlage die Fürsten zu völlig souveränen Herrschern, denen ein eigenes Heer, eine eigenständige Außenpolitik und damit Bündnisse mit ausländischen Mächten und eine völlig selbstständige Innenpolitik zugestanden wurde (sie durften - obgleich eingeschränkt - immer noch ihren Landeskindern die Religion vorschreiben - wem es nicht passte, hatte nur das Recht auszuwandern, sofern er nicht vertrieben wurde, wie es 20000 Salzburger Protestanten widerfuhr!).
In dieser oft kritisch bewerteten und beklagten Tendenz zum Partikularismus (siehe unten) waren die Fürsten ja seit dem hohen Mittelalter ihre eigenen Wege gegangen. Nun hatten sie endlich Brief und Siegel darauf und konnten auf der Basis einer vertraglich garantierten, vollen staatlichen Souveränität ihre machtbestimmte Interessenpolitik verfolgen. Natürlich wurde ein Vorbehalt formuliert: Außenpolitische Bündnisse der Fürsten durften sich nicht gegen Kaiser und Reich, gegen die im Westfälischen Friedensvertrag niedergelegte Reichsverfassung oder gegen den allgemeinen Frieden richten. Jedoch hielten sich in späteren Jahren die Reichsfürsten (die sogenannten Stände) nicht immer an diese Einschränkungen. Die kleineren und kleinsten Territorien allerdings hatten von ihren neuen rechtlichen Freiheiten sehr wenig: Eigene Heere kosteten enorm viel Geld. Deshalb konnten sie auch als Bündnispartner außer vielleicht unverbrüchlicher Treue nur sehr wenig anbieten. Überhaupt war die Kapitalarmut für die zahlreichen Landesherren ein Handicap ersten Grades. Um ihr abzuhelfen, musste nach und nach alles verkauft werden, was nicht niet- und nagelfest war; die schönsten Gold- und Silbergeräte der Renaissance stehen heute nicht zufällig in schwedischen Landschlössern. Nur die mittleren und größeren Reichsstände wie Baiern, Sachsen, Brandenburg und Hannover waren im eigentlichen Sinn die Nutznießer der Friedensbestimmungen.
Partikularismus (lat. particula = das Teilchen)
Spätestens seit dem Zerfall des Karolingerreichs ein wesentliches Kennzeichen deutscher Geschichte. Mit Partikularismus bezeichnet man im Mittelalter und in der frühen Neuzeit das Streben einzelner Stämme, Herzogshäuser oder Landesfürsten nach politischer Unabhängigkeit vom Reich, nach militärischen, politischen und sonstigen Sonderrechten. Dabei werden (im Unterschied zum neuzeitlichen Föderalismus) die Sonderinteressen fast immer über die politischen Notwendigkeiten des Gesamtreichs gestellt und ohne Rücksicht auf übergeordnete Reichsinteressen durchzusetzen versucht. Partikularismus kann bis zum Streben nach völliger staatlicher Unabhängigkeit gehen; man nennt ihn dann Separatismus (von lat. separare = trennen).
Anders als beispielsweise in Frankreich, wo seit dem Hochmittelalter starke Königspolitik partikularistische Bestrebungen zurückdämmte, können sich im Deutschen Reich die Fürsten mehr und mehr durchsetzen. Sie tragen so dazu bei, dass sich Deutschland nie zu einem modernen Machtstaat entfalten konnte. Andererseits hielt der Partikularismus regionale und kulturelle Besonderheiten und Vielfalt am Leben, förderte sie und bildete sie weiter aus. Das Fehlen einer Reichshauptstadt z. B. geht auf das Schuldkonto des Partikularismus - die Existenz vieler landesherrlicher Residenzen, mit Meisterleistungen der Architektur, Malerei und Plastik ausgestattet, Zentren der Musik und der Wissenschaften, ist die andere Seite des Partikularismus.
Der neuzeitliche Föderalismus der Bundesrepublik Deutschland ist bemüht, einerseits traditionell gewachsene, regionale Eigenarten zu bewahren und ihnen einen individuellen Entfaltungsspielraum (vor allem materiell) zu sichern, sie andererseits aber in einem gesamtstaatlichen, übergreifenden Rahmen einzubinden.
Das Ende der alten Kaiserherrlichkeit
Den Kaiser banden die von den Fremdmächten mehr oder weniger »diktierten« Friedensbedingungen in allen halbwegs wichtigen Reichsangelegenheiten an die Zustimmung der Fürsten, die ihm gegenüber größtmögliche politische Bewegungsfreiheit zugestanden bekommen hatten. So blieben im Grund nur noch die geistlichen Fürsten, die weitgehend durch die Bestimmungen des Friedensschlusses zur Kasse gebeten und seit der Säkularisation (siehe unten) vor allem im Norden des Reiches ihrer Selbstständigkeit beraubt worden waren, als königliche Bündnispartner. Geistliche Fürsten, zahllose kleine und kleinste Territorien, aber auch viele Reichsstädte, vornehmlich in Süddeutschland, schlossen sich nun ziemlich eng dem katholischen Kaiserhaus an. Ihr politisches Gewicht hatte sich enorm verringert. Durch die Aufwertung der Landesfürsten war auch der Niedergang der Städte, der schon um 1550 eingesetzt hatte, endgültig besiegelt: Unmittelbare und damit unabhängige »Freie Reichsstädte« verlieren diesen Status und fallen ins Territorium des Landesherren, der nicht nur die Religionszugehörigkeit der Bürger diktiert, sondern auch die wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung von seinem Willen abhängen lässt. Die Städte konnten nun lediglich im Schlepptau des Kaisers dessen zahlenmäßigen Anhang im Reich und auf dem Reichstag unterstützen. Um seiner Klientel mehr politisches Gewicht zu geben, kreierte der Kaiser bisweilen einfach neue Fürsten. So erhob er die Thurn und Taxis 1695/1754 in den Stand der Reichsfürsten. Letztlich konnte dies nicht verhindern, dass dem Kaiser eine echte Regierung im Reich völlig unmöglich gemacht war.
Er herrschte über den oft zitierten Flickenteppich - eine Unzahl zersplitterter Klein- und Kleinstterritorien, die bis zum Ende des 19. Jahrhunderts bestehen sollten, als politische Handlungseinheiten ungeeignet waren und von vielen schon bald als unerträglich empfunden wurden. Georg Büchner z. B. lässt 1835 in seinem Theaterstück »Leonce und Lena« Valerio ausrufen, er sei nun schon »durch ein Dutzend Fürstentümer, durch ein halbes Dutzend Großherzogtümer und ein paar Königreiche gelaufen, und das in der größten Übereilung in einem halben Tag«. Prinz Leonces Ländchen, das Reich Popo, ist so klein, dass man von der Residenz aus ohne weiteres alle Grenzübergänge beobachten kann!
Eine gemeinsame Außenpolitik - etwa gegen den Nachbarn im Norden oder Westen - war einem derart zersplitterten Land nicht mehr möglich, zumal es den Fürsten ja eher um ihre eigenen Belange in ihren Territorien ging.
Säkularisation (lat.: saecularis = hundertjährig, weltlich)
Im weiteren Sinn bedeutet der Begriff die Verweltlichung religiöser Vorstellungen und Begriffe, wie sie sich im 18. und 19. Jahrhundert im Zuge der Emanzipation des Bürgertums allmählich entwickelte. Im engeren Sinn umschreibt er von staatlichen Instanzen und Institutionen geplante und durchgeführte Maßnahmen zur Veränderung kirchlicher Vermögensrechte: Enteignung und »Verstaatlichung« geistlicher Besitztümer, Verwendung von Kirchengut zu weltlichen Zwecken. Säkularisationen kannte man schon in der Antike und im Mittelalter (z. B. vergab Karl Martell seinen Kriegern Kirchengut als Lehen), jedoch wurden die Säkularisationen großen Stils erst in der Reformationszeit, im Rahmen des Westfälischen Friedens und während der Französischen Revolution durchgeführt. Reiche Besitztümer der geistlichen Fürsten (Fürstäbte, Fürstbischöfe, Erzbischöfe etc.) gingen an weltliche Besitzer über und stärkten deren politischen und wirtschaftlichen Einfluss im Reich.
Die ausländischen Sieger
Genau das hatten die Nachbarstaaten des Deutschen Reiches im Sinn gehabt, als sie sich an den Verhandlungstisch setzten. Und damit außerdem ihren materiellen Vorstellungen Rechnung getragen werde, verlangten sie neben Geld auch noch Gebietsabtretungen: Schweden erhielt außer fünf Millionen Reichstalern das reiche Vorpommern, die wichtigen Ostseehäfen Stettin und Wismar, die Insel Rügen und das Territorium um Bremen - also die Kontrolle über die wichtigen deutschen Flussmündungen Elbe und Weser-, allerdings ohne die Hansestadt selbst. Schon 1709 verlor es Verden und Bremen an das expansive Haus Braunschweig-Lüneburg, Stettin fiel an Brandenburg.
Frankreich operierte geschickter: Es hatte durch den Westfälischen Frieden die Reichsbistümer Toul, Verdun und Metz und außerdem noch das habsburgische Ober- und Unterelsass gewonnen. Dies war, verglichen mit der schwedischen Beute, recht wenig. Aber Frankreich nutzte die neugewonnenen Gebiete geschickt und schob systematisch seine Grenze allmählich an den Rhein vor. (Dem Deutschen Reich sollte nur von 1871 bis 1918 die Rückeroberung dieser Gebiete gelingen.) Außerdem standen Frankreich und Schweden - sie hatten sich offiziell als »Garanten des Friedens« anerkennen lassen - ständige Interventionsmöglichkeiten im Reich offen, von denen sie allerdings selten Gebrauch machen sollten. Auch die Niederlande und die Schweizer Eidgenossenschaft zogen Gewinn aus den Verhandlungen in Münster: Beide Staaten wurden nun ebenfalls rechtlich vom Deutschen Reich unabhängig, nachdem sie politisch schon lange eigene Wege gegangen waren.
Österreich hingegen, neben Baiern die Machtbasis der katholischen Liga (1609) im Kriege, blieb als Großmacht neben Frankreich und Schweden erhalten und ging Schritt für Schritt seinen Weg in Richtung Absolutismus - dies um so erfolgreicher, als die protestantischen Stände bald ausgeschaltet waren und die Königs- und Kaiserherrschaft von 1438 bis 1806 stets in den Händen der Habsburger lag. Die Residenzstadt Wien wurde allmählich heimliche Hauptstadt des deutschen Reiches.
Hauptaufgabe war die Türkenabwehr: »Wenn der Herrscher Österreichs zurückgedrängt oder auch nicht zum Kaiser gewählt wird, wird Deutschland bald zum Sklaven Frankreichs oder der Türkei herabsinken« - so formulierte Prinz Eugen 1682 den Anspruch Österreichs auf die Kaiserkrone. Er formulierte ihn teils als Menetekel, teils als Warnung. In Deutschland war die Macht der Habsburger in den Jahren nach 1648 allerdings gemindert. Aufs Ganze gesehen hatte das Deutsche Reich seine europäische Führungsrolle 1648 endgültig verloren; die Entwicklung der Geldwirtschaft war empfindlich gestört, die Handelswege zerstört, die Mündungen der großen Ströme in ausländischer Hand. Die damals festgelegte Reichsverfassung sollte bis zum Ende des alten Reiches, also bis 1803/06 gelten. Dass sie in veränderten sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen sich als zu unflexibel und damit unbrauchbar erweisen würde, leuchtet unmittelbar ein. Die Erstarrung der Reichspolitik wurde unausweichliche Konsequenz: Kaiser und Reichstag versahen ihre Pflichten zunehmend wie Rituale.
Sachsen-Gotha, Brandenburg und Hannover, Träger staatlicher Dynamik im Deutschen Reich
Dornröschenschlaf in den Kleinstaaten, Bewegung in den größeren - wenn man von Ausnahmen absieht, lässt sich der innenpolitische Zustand des Deutschen Reiches im 17. Jahrhundert sicherlich auf diese griffige Formel reduzieren. Und Bewegung, d. h. politische Tatkraft, war auch bitter nötig, wie am Beispiel Preußen zu sehen ist: hier war der territoriale Besitz verstreut, das landwirtschaftlich nutzbare Land (z. B. an der Unterelbe) wüst, sumpfig und unfruchtbar. Ein unübersichtliches Gewirr von Ländern, verschieden regiert, verwaltet und besteuert, verlangte dringend nach staatlicher Zusammenfassung, zumal das Finanzwesen überall gänzlich ungeordnet und die kurfürstlichen Einkommen so gering waren, dass man für den Unterhalt der Hofküche mitunter vom Magistrat borgen musste.
Trotz aller ökonomischen Beschränktheit hatte man bei Hofe - und hier kann Preußen ruhig als Beispiel für die anderen landesherrlichen Zentren stehen - noch nicht gelernt zu sparen. Am Hof des preußischen Kurfürsten zu Königsberg wurden rund vierhundert Personen unterhalten, Nahrung und Kleidung selbstverständlich eingeschlossen. Fünfzig Leute hatten allein in der Hofküche, zehn im Weinkeller zu tun. Konditor und Hofmaler, Bettmeister, Leibschneider und Zeltmeister, Ärzte, Drechsler und Trompeter mit Gesellen und Hilfskräften hatten Tag und Nacht die Wünsche der Herrschaft zu erfüllen und mussten ihrerseits auch wieder bezahlt werden. Die kurfürstliche Kasse belastete besonders der zunehmende Konsum von importierten Luxusgütern; auf Ingwer und Safran, Pfeffer, Zimt, Muskat und Nelken wollte schon während des Dreißigjährigen Krieges keine Standsperson mehr verzichten. Und der Kurfürst - es muss wieder betont werden, dass er nur stellvertretend für seine Kollegen erwähnt wird - leistete sich 1641 einen Brillantring für 27000 Taler, obwohl die Kassen leer und die Schuldkonten hoch waren.
Neben dieser wirtschaftlichen Misere waren alle Territorien gleichermaßen von den Mängeln einer altmodischen, rückständigen Verwaltung betroffen. Spezialisten für bestimmte Ressorts wie Landwirtschaft, Bildung oder Finanzwesen gab es um 1650 nirgendwo. Die Zuteilung einzelner Angelegenheiten an landesherrliche Berater war dem Zufall und der Beliebigkeit überlassen. Dass ein Jahr später Graf Waldeck, ein Berater des Großen Kurfürsten, konkrete Vorschläge zur Reformierung der Verwaltung machte, kam einer kleinen Revolution gleich: Sitz der Entscheidungen sollte zukünftig das Kabinett sein, ein Geheimer Rat wurde zum ausführenden Verwaltungsorgan erklärt, eine eigene Kommission sollte sich um die zerrütteten Finanzen kümmern, Militär und Außenpolitik sollten zukünftig von Spezialisten fachmännisch geplant und geleitet werden.
Reiche Stadtbürger ließen ihre Töchter schon im 17. Jahrhundert mit detailgetreuen Nachbildungen der Häuser spielen, in denen sie selbst wohnten. Nürnberg, Germanisches Nationalmuseum.
Die Verhältnisse verdienen es, geändert zu werden
Auch in untergeordneteren Positionen waren überall Verwaltungsreformen bitter nötig, um die landesherrlichen Kassen allmählich wieder zu füllen. In Ämtern und auf Zollstationen war man bisher noch nicht daran gewöhnt, über Ein- und Ausgaben auch Buch zu führen. Abrechnungen mit höheren Stellen, Kontrollen und zentrale Kassen waren weitgehend unbekannt.
Auch die Ausbildung der Verwaltungsbeamten ließ kurz nach dem Großen Krieg fast überall noch zu wünschen übrig. Man vermehrte daher zielstrebig die Anzahl der Juristen, die sich im Römischen Recht exzellent auskannten und es anwenden konnten; denn es ging ungleich stärker als überlieferte germanische Rechtsformen von der zentralen Stellung des Landesherren und seiner unanfechtbaren Machtposition aus.
Im ganzen Lande befand sich das Militär unmittelbar nach dem Krieg in einer beklagenswerten Verfassung: Militärische Disziplin und Zucht waren angesichts der Notwendigkeit der Soldaten, auf eigene Faust die hungrigen Mägen zu füllen, stark in Vergessenheit geraten. Regelmäßiges Exerzieren, Drill und Übungen fanden schon lange nicht mehr statt. Das Bemühen der Landesherren ging in der Folgezeit besonders dahin, der organisatorischen und zahlenmäßigen Schwäche ihrer Heere abzuhelfen. Naturgemäß gelang dies den großen Territorialherren eher als den kleinen. In Brandenburg-Preußen stockte man die Heeresstärke von nur 8000 Mann 1660 auf ca. 30000 Mann 1688 auf; 1740 sollten schon 83000 und 1786 schließlich 188000 Mann unter Waffen stehen.
In den kleineren Territorien musste man angesichts der vielseitigen und kostenaufwendigen Probleme meist kapitulieren. Selbst Kurfürst Ludwig von der Pfalz beispielsweise und Herzog Ernst der Fromme von Sachsen-Gotha (1620-1675) konnten, obwohl sie beide dynamische Persönlichkeiten waren, in den engen Grenzen ihrer Kleinstaaten wenig langfristig fruchtbare Arbeit leisten. Meist galt die Hauptsorge der Fürsten dem Aufbessern der zerrütteten Finanzen, insbesondere mit dem Ziel, durch Repräsentation und zur Schau gestellter Machtentfaltung den matten Glanz ihres Ansehens aufzupolieren. Vor allem hinsichtlich der beiden letztgenannten Ziele entwickelten sie eine rege Bautätigkeit.
Neben Friedrich Wilhelm, dem Großen Kurfürsten, ragten noch Herzog Ernst der Fromme von Sachsen-Gotha und Herzog Ernst August von Braunschweig-Lüneburg (1692 Kurfürst von Hannover) hervor. Herzog Ernst erzielte bei der Reform des Schulwesens bahnbrechende Erfolge. 1697 wurde Kurfürst Friedrich August I. von Sachsen sogar König von Polen - hier kündigte sich eine Außenpolitik an, die auch Coburg-Gotha, lange eng liiert mit dem englischen Königshaus, verfolgte.
Sammler und Gelehrter. Herzog August von Braunschweig, hier im kostbaren Kostüm der Zeit, legte den Grundstein der nach ihm benannten Bibliothek von Wolfenbüttel. Braunschweig, Landesmuseum.
Stehendes Heer, zentrale Verwaltung und dynastische Machtpolitik - das waren die Hauptstützen erfolgreicher Politik in den großen Territorien. Dass die Maßnahmen Erfolg hatten, zeigte die Rolle, die gerade diese Länder auf der Bühne der europäischen Diplomatie und innerhalb des Deutschen Reiches in späteren Jahrhunderten spielen sollten. Nur: die Energie der Herrscher allein brachte diese Staaten nicht voran. Ohne die Tausende von Zuwanderern, die Geschick, Ehrgeiz und Elan mitbrachten, wäre beispielsweise Brandenburg-Preußen nie der Aufstieg zur Großmacht gelungen. Aus religiösen Gründen wanderten 1699 ca. 2000 der in Frankreich als Ketzer bekämpften Waldenser nach Württemberg aus und machten hier große Gebiete landwirtschaftlich wieder nutzbar. Hugenotten kamen von Frankreich nach Preußen (20000) und nach Hessen, aus religiösen Gründen flohen Schweizer Katholiken in die Pfalz und das Elsass, protestantische Schweden nach Vorpommern. Aber auch die Binnenwanderung darf nicht übersehen werden: ca. 150000 baierische, österreichische und pfälzische protestantische Emigranten wurden in Franken angesiedelt.
Nicht zuletzt trug der Bevölkerungszuwachs (1650: 10 Millionen, 1700: 15 Millionen in Deutschland) dazu bei, dass die Zerstörungen des Krieges nach und nach verschwanden.
Die Verfassungswirklichkeit im Deutschen Reich Versuch einer Bilanz
Eine kurz gefasste Beschreibung der deutschen Territorien nach 1648 kann nur global ein paar Probleme umreißen, die überall nach Lösungen verlangten. Die Bedingungen dieser Lösungen hängen in allen Territorien an personellen, religiösen, wirtschaftlichen, sachlichen, natürlichen und teilweise sogar die Mentalitäten berührenden Faktoren, die nur in umfangreicher Spezialliteratur befriedigend dargestellt werden können.
Leichter fällt dagegen die Beurteilung der Reichsverfassung, mithin also des allgemeineren rechtlichen Rahmens, in dem die Landesherren agierten. Die im Westfälischen Frieden aufgestellte Reichsverfassung hatte einige Grundsatzfragen offen gelassen und dem zukünftigen Reichstag, der 1654 zusammentrat, zur Lösung überantwortet. Dazu gehörten zentrale Fragen wie Kaiserwahl, Kreisverfassung, Reichssteuern und Reichsgerichte. Der Reichstag kam indes nie dazu, diese dringlichen Probleme zu lösen. In einigen Territorien dagegen war man schneller und regelte Teilbereiche alleine: Baiern, Anhalt und Brandenburg zum Beispiel fanden ohne Hilfe des »Reiches« einen Modus zur Entschuldung ihrer Grundbesitzer.
Für das Gesamtreich sollten langfristig die Bestimmungen der im Westfälischen Frieden festgelegten Reichsverfassung zerstörerische Folgen haben: Die Pflichten der Stände und Länder gegenüber Kaiser und Reich waren nämlich mit keinem Wörtchen festgelegt, dagegen waren ihre Rechte genau definiert und gesichert. Ohne Heer, Finanz- und Verwaltungsbehörden konnte das Reich die Aufgaben eines modernen Machtstaates allerdings nicht erfüllen.
Ideell jedoch schloss es bei aller ›realpolitischen‹ Schwäche die Nation zu einem politischen Körper zusammen. Nicht zuletzt ein kräftig entwickelter Reichspatriotismus und die Kaiserverehrung der Untertanen sicherten ein Einheit stiftendes Minimalprogramm, das der Entfremdung der auseinanderstrebenden Reichsteile stets wirksam entgegenstand. Auch die Landstände fanden am Reich einen Rückhalt, weil der Kaiser immerhin einige, schon ältere landständische Verfassungen bestätigte, so die württembergische von 1514 und die mecklenburgische von 1621. Rechte der Stände blieben damit erhalten!
Macht und Reichtum spiegelt der spätmittelalterliche Audienzsall im Lübecker Rathaus. Die vornehmen Stadtbewohner tragen Kleidung im niederländischen Stil. Ölgemälde (1625) von Hans van Hemssen. Lübeck, St. Annen-Museum
Und auch der einfache Untertan hatte am Reich zumindest de jure eine Stütze, obgleich man diese angesichts des Analphabetismus und der Rechtsunkenntnis der unteren Stände nicht zu optimistisch einschätzen darf: Reichskammergerichte und Reichshofräte wachten über die (allerdings eingeschränkte) persönliche Freiheit der Untertanen, das Briefgeheimnis und die geordneten Gerichtsverfahren, sie kontrollierten auch in gewisser Weise die Einhaltung der zugesagten Religionsfreiheit und das damit verbundene Recht der andersgläubigen Untertanen auf Auswanderung. Insgesamt boten sie ein wenig Rechtsschutz gegen Willkür und Despotismus.
Eine abschließende Wertung des Verhältnisses von Reichsverfassung und Verfassungswirklichkeit fällt schwer. Mit der Frage nach den geistlichen Territorien (Bistümern und Erzbistümern) bringt der Historiker Gerhard Oestreich einen in den bisherigen Überlegungen vernachlässigten vergleichenden Gedanken ins Spiel. Er konstatiert, dass in diesen kleineren, meist recht wohlhabenden und teilweise - wie im Fall der Würzburger Fürstbischöfe aus dem Hause Schönborn -äußerst klug verwalteten Ländern »das Leben unter dem Krummstab behaglicher und vergnüglicher als unter der Zucht der deutschen Großstaaten (gewesen sei), aber die Sicherheit jener Länder doch ganz von der Fortdauer der alten Reichsverfassung« abgehangen habe.
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