Ritterspiegel – Text der Zeit

In früheren Zeiten wurde man Ritter durch den Schlag eines Herrn, darauf ging der Knappe in die Kirche und wurde unter der Messe in den Orden aufgenommen von einem Priester, der ihm das Schwert, seinen Ritterschmuck und die Sporen segnete. Dabei schwor er einen Eid, dass er ein Verfechter der heiligen Christenheit sein wolle, das Reich nach geschriebenem Kaiserrecht vor Schaden behüten, Witwen und Waisen beschirmen, Ketzern und ungläubigen Heiden schädlich sein wolle. Darum legte ihm der Priester an seine Hand den goldenen Fingerring und mahnte ihn dabei zur Treue gegen Gott. Dann war ihm als Ritterrecht gesetzt, dass er auf der Straße nicht ohne Diener oder Knecht gehen durfte.

Zur Ritterschaft gehören sieben besondere Ehren. Zuerst das Schwert, welches durch Ritterschlag zugeteilt wird, zweitens ein goldener Fingerring mit einem Edelstein, der an den Goldfinger gesteckt wird, drittens ein frommer Knecht, der dem Ritter beständig aufwartet und ihm sein Schwert nachträgt, denn dem Ritter ziemt nicht, das Schwert selbst zu tragen wie ein Büttel. Viertens ist sein Recht, Gold an seinem Leibe und eine goldene Spange an seinem Gewand zu tragen, fünftens ein buntes Kleid von mehrerlei Farben. Sechstens führt er den Ehrennamen Herr, den er nicht seiner Herkunft verdankt, sondern der eigenen Tüchtigkeit, und endlich hat er das Vorrecht, dass man nach Tische Wasser über seine Hand gieße und ihm ein reines Handtuch reiche.

Ein Ritter soll sich begnügen an den Einnahmen, die ihm sein Erbe bringt, und was ihm Gott beschert im Dienst oder an Sold und Gold, Silber und Geschenken. Wird ihm das zu wenig, so darf er freilich kein Handwerk treiben, es kann auch nicht jeder zu Hofe kommen oder ein Fürstenamt erhalten. Da ist ihm erlaubt, sich mit einem andern zu gesellen, der Handlung treibt und aus einem fremden Land Güter bringt, in diesen Gütern soll er seinen Anteil am Geschäft nehmen, soweit er sie im Hause gebraucht. Ferner darf er Pferdehandel und -zucht treiben. Er darf Handarbeit nicht üben, wohl aber seine Pferde beschlagen und die Kranken mit Arznei heilen. Bei seiner Ernte darf er in der Scheune das Getreide einlagern helfen, bei der Feldarbeit darf er auf seinem Rosse eggen, Pfeile, Bolzen, Köcher darf er verfertigen, sein Geschütz zurechtmachen und Büchsen gießen. Auch um seine Viehzucht darf er sorgen, um Rinder, Schafe und Schweine.

Will ein Ritter seinem Feinde Schaden tun, so soll er offen zu Werke gehen und seine Ehre dadurch behüten, dass er ihm drei Tage vorher die Fehde anzeigt. Hat er seines Feindes Erbe in Besitz genommen und ihn gefangen, so soll er ihn nicht in Grund verderben, sondern er soll ihn so schatzen, dass das Erbe die Schatzung ertragen kann, ist er ehrbar, so entlasse er den Gefangenen gegen Gelöbnis. Niemand soll man so schatzen, dass er zum Bettler wird. Wer das tut, wird ehrlos und einem Räuber gleichgeachtet.

Einem guten Ritter steht es wohl an, wenn er lesen und schreiben kann, ist er gelehrt und kunstvoll, so wird es sein Glück.

Ein vollkommener Mann soll siebenerlei Behändigkeit haben. Er soll verstehen reiten, schnell auf- und absitzen, traben und rennen, umwenden und im Reiten etwas von der Erde aufheben. Zum zweiten soll er schwimmen und tauchen, zum dritten schießen mit Armbrust, Büchse und Bogen, zum vierten klettern an Leitern, Stange und Seil, zum fünften gut turnieren und stechen, zum sechsten ringen, parieren und fechten mit der linken Hand wie mit der rechten und weitspringen, zum siebenten wohl aufwarten bei Tische, tanzen und hofieren und das Brettspiel verstehen.

Nur die sind wahre Ritter, die für ihre Fürsten um gerechte Sache und zu gemeinem Nutzen gegen des Landes Feinde streiten oder die zum Heiligen Grabe ziehen und sich dort zu Rittern weihen lassen. Nicht mit dem Sacke dient der Ritter, wie Bürger und Bauern, sondern mit seines Leibes Stärke folgt er dem Herrn in saurer Arbeit.
Aus: »Ritterspiegel« des Johannes Rothe. (Rothe war Pfarrer an der Frauenkirche zu Eisenach und starb 1434 als alter Mann. Seine Schrift beschreibt das Rittertum und seine Ideale schon aus der Zeit der Erstarrung und des Niedergangs.)
 
Kategorie: Rittertum Nach oben

MyBude © 2008/2012
All rights reserved, including the right of reproduction in whole or in part in any form.
Referat: 4402 - Ritterspiegel – Text der Zeit
Ritterspiegel | Text | Zeit | Rittertum
Hauptseite | Impressum | Haftungsausschluss | Sitemap | Wikipedia | Google | BMBF