Eines der bemerkenswertesten Ereignisse der Interregnumszeit ist die Entstehung der Schweizer Eidgenossenschaft in einem Raum, der eigentlich vorher immer etwas im Windschatten der Geschichte gelegen hatte: Obwohl die heutige Schweiz jahrhundertelang Teil des Römischen Reiches gewesen war und die damalige Urbevölkerung, Räter und Kelten, recht gründlich romanisiert worden war, bildete sich das ethnische Gefüge so, wie es heute ist, erst in der Völkerwanderung, welche diesen Raum freilich auch nicht mit solcher Wucht erfasste wie andere Gebiete Europas. Von da ab verkörperten das germanische Element zuallererst die seit dem 7. Jahrhundert eingewanderten Alemannen und erst in zweiter Linie eine dünne fränkische Oberschicht, die ins Land kam, als das westliche Alpen- und Voralpenland unter den Karolingern zum Frankenreich kam. In der Westschweiz nahmen die germanischen, jedoch stark romanisierten Burgunder eine Mittelstellung ein, während sich die räto- bzw. galloromanische Bevölkerung in Graubünden und im Wallis konzentrierte. Durch den Teilungsvertrag von Verdun 843 kam dann der Ostteil zum Deutschen Reich, der Westen zum Mittelreich Kaiser Lothars I. Die Ostschweiz wurde so Teil des Herzogtums Schwaben. Seit 1034, als König Konrad II. Burgund gewann, gehörte auch die Westschweiz zum Deutschen Reich - allerdings nur als Teil des umkämpften Randlandes Burgund. Im Hochmittelalter bestimmten vor allem schwäbische Fürstengeschlechter die Geschicke dieses sprachlich so bunten Gebietes: die Zähringer, Staufer, Savoyer, Kiburger und zuletzt die Habsburger.
Im 13. Jahrhundert entwickelte sich die alemannische Zentralschweiz um den Vierwaldstätter See mit den Orten Uri, Schwyz und Unterwaiden zu einem Schlüsselterritorium des Westalpengebietes, da sie die kürzeste Verbindung zwischen zwei wichtigen Zentren europäischer Stadtkultur und Wirtschaftskraft (Rheingebiet und Lombardei) über die Passstraße am St. Gotthard beherrschte und deckte.
Wie für das Reich bringt das Interregnum auch für die Zentralschweiz einen bedeutsamen Entwicklungseinschnitt, wobei allerdings in den Einzelheiten umstritten ist, wie und in welcher Hinsicht, das geht schon aus den Quellen des 13. wie auch des 14. Jahrhunderts zumindest indirekt hervor, wo diese Epoche teilweise recht unterschiedlich gesehen wird: Man erkennt in dieser Zeit zwar etwas durchaus Besonderes, bewertet es aber nach unterschiedlichen Kriterien!
Wurzeln Schweizer Staatlichkeit
Unzweifelhaft fühlen sich die Bewohner der Gebiete um den Vierwaldstätter See dem Reich zugehörig, doch schürzen sich dort verschiedene, im Zug der Zeit freilich ganz natürliche Interessen zu einem komplizierten Knoten. Da war einmal das verzweifelt um sein Weiterbestehen kämpfende staufische Königtum, das die Kontrolle über den wichtigen St. Gotthard-Pass nicht an ein einzelnes expandierendes, in seiner Loyalität zum Königshaus unsicheres Grafenhaus verlieren wollte. Hieraus resultieren mit Sicherheit die Freiheitsbriefe von 1231 an Uri und von 1240 an Schwyz, welche diesen Kantonen die Reichsunmittelbarkeit zusicherten, den St. Gotthard so der Kontrolle der Habsburger Grafen entzogen, aber in ihrer Gültigkeit umstritten waren, gewisse Parallelen zu dieser staufischen Politik finden sich auch im Etschtal bezüglich des Brenner-Passes.
Zum anderen gab es die Seegemeinden, die damals eine ausgeprägte genossenschaftliche Struktur aufwiesen, diese gesellschaftliche Organisationsform entsprach nicht der damals im zerfallenden Reich mächtig aufkommenden Tendenz zum territorialen Fürstenstaat.
Uri, Schwyz und Unterwaiden hatten sich nach dem Gesetz ihrer alpinen Heimat entwickelt: Schwer zugängliche, eng und tief eingeschnittene Täler, überragt von Alpenriesen, stellten die Menschen unter die Herrschaft einer übermächtigen, oft feindlichen Natur, die zwischen ansässigem Adel, freien Bauern und den Hörigen der auch dort existierenden Grundherrschaften keine Unterschiede kannte. Oft auf sich allein angewiesen, wusste der einzelne doch sehr wohl, dass er ohne nachbarschaftliche Hilfe verloren war. Es entwickelten sich Charakterzüge, wie man sie auch heute noch unter Bergbauern, Pionieren oder Grenzlandbewohnern antrifft: selbstbewusst, freiheitsliebend und konservativ, zu enger Zusammenarbeit und Opfern für die Gemeinschaft bereit, solange nur die persönliche Freiheit nicht angetastet wird.
Die anderswo im 13. Jahrhundert bereits so gravierenden sozialen Unterschiede traten unter solchen Umständen in den Hintergrund, wenn es sie auch in abgeschwächter Form durchaus gab. In diesen markgenossenschaftlich verfassten Gemeinden bewirtschafteten die Bauern mit eigenen Hofstellen gemeinsame Weiden, Triften, Almen, Wälder, Flüsse und Seen, sie bildeten so einen engen Wirtschaftsverband. Man war nicht ausgesprochen arm, denn Land- und Viehwirtschaft florierten, das Transportgewerbe über die Alpen auf der Gotthardstraße, welche die Gemeinden aus eigenen Mitteln instand hielten, war einträglich, und viele nachgeborene oder auch nur abenteuerlustige Bauernsöhne verdienten sich wegen ihrer Kriegstüchtigkeit als allseits geschätzte Soldkrieger in ganz Europa gutes Geld. Über viele Jahrhunderte hinweg waren diese Söldner der bekannteste und auch geschätzteste ›Exportartikel‹ der Schweizer Kantone. Kehrten sie dann gesund und mit vollem Geldbeutel heim, waren sie oft sehr angesehene Leute, die einiges von der Welt und ihrem politischen Getriebe gesehen hatten und auf deren Rat man hörte. So wohnten in den Schweizer Gemeinden keineswegs ahnungslose ›Hinterwäldler‹, vielmehr gab es dort eine Politikerschicht aus bodenständigen Adeligen und wohlhabenden Bauern, die im entscheidenden Augenblick nüchtern, kühl und mutig zu handeln wusste, gewisse Ähnlichkeiten zu den Männern, welche erfolgreich die Geschicke der frühen römischen Republik bestimmten, drängen sich hier auf! Schon um die Mitte des 13. Jahrhunderts verfügten die Urkantone über ein hohes Maß innerer Selbstverwaltung, die zumindest die niedere Gerichtsbarkeit mit einschloss. Die führenden Positionen bekleideten gewählte Amtmänner.
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