Die soziale Frage im 19. Jahrhundert

Eine »soziale Frage« existiert in jeder Gesellschaft, in der zwischen sozialen Gruppen Unterschiede in den politischen, persönlichen und wirtschaftlichen Rechten und in der Verfügungsmöglichkeit über wirtschaftliche Güter bestehen, die als so groß empfunden werden, dass sie den inneren Frieden bedrohen. Schon Athen und das alte Rom kannten Klassengegensätze zwischen Adel und Bauernschaft, die die staatliche Existenz bedrohten. Zwischen dem 14. und 16. Jahrhundert machten Bauernaufstände in Mittel- und Westeuropa eine »soziale Frage« sichtbar.

Die Arbeiterfrage
Hier ist vor allem von der »sozialen Frage« des 19. und frühen 20. Jahrhunderts, von der »Arbeiterfrage«, die Rede.

Diese »soziale Frage« darf nicht allein mit dem Gegensatz von Kapital und Arbeit identifiziert werden. Als sich die Ideen der Aufklärung und des Liberalismus durchsetzten, zerbrach der auf patriarchalisch-naturrechtlichen Ordnungsvorstellungen beruhende Ständestaat mitsamt seiner Wirtschaftsweise und seinen Formen sozialer Sicherung. Im 19. Jahrhundert wurden die Ideen der persönlichen Freiheit, der Gleichheit, der unveräußerlichen Menschenwürde in Rechtsnormen gefasst. Die zunächst kleine, aber schnell wachsende Schicht rechtlich freier Arbeiter war Eigentums- und besitzlos, zur Sicherung ihres Lebensunterhalts waren sie deshalb zur vertraglichen Verwertung ihrer Arbeitskraft gezwungen.

Die Verbindung von persönlicher Freiheit mit Vermögenslosigkeit wurde zur Verbindung von persönlicher Freiheit mit materieller Unfreiheit, solange der Arbeiter zur Veräußerung seiner Arbeitskraft gezwungen war.

Das Proletariat
Für die Entstehung des Proletariats als Massenerscheinung war vor allem das Bevölkerungswachstum seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts verantwortlich. Die arbeitsuchende Bevölkerung konzentrierte sich in den Städten in überfüllten Quartieren. Diese waren zwar meist auch nicht schlechter als die Behausungen der ländlichen Unterschicht, neu waren aber die sozialen und sanitären Probleme, die sich aus der relativ hohen Bevölkerungsdichte in den Städten ergaben. Industrielle Produktion erforderte zudem - anders als die Landwirtschaft - eine rationale, streng hierarchisch aufgebaute, disziplinierte Arbeitsorganisation, der Mensch hatte sich den technisch-organisatorischen Anforderungen der industriellen Produktionsweise unterzuordnen. Mit diesen Anforderungen ging eine grundlegende Änderung der sozialen Umwelt einher: Arbeitsraum und Lebensraum wurden getrennt, der Schutz des Familienverbandes trat stark zurück, die überschaubare, daher auch begreifbare Welt wurde durch komplexe Sozialgebilde ersetzt, die alten Formen sozialer Sicherung entfielen, der neue, der industrielle Dienstherr hatte keine Sorgepflicht für die Arbeiterschaft.

Arbeitsschutz
Diese Situation war von dem einzelnen nicht mehr zu bewältigen. Die Ideen des Sozialismus gaben den Industriearbeitern das ideologische Fundament, von dem aus sie selbst ihre Interessen vertraten. Der Sozialismus ist Ausdruck einer direkt gegen die bestehenden sozialen Verhältnisse gerichteten Protesthaltung. Von den verschiedenen sozialistischen Ideen setzte sich - zumindest in Kontinentaleuropa - die von Karl Marx (1818-83) formulierte Variante in Parteien (als politischen Organisationen) und Gewerkschaften (als wirtschaftlich motivierte Zusammenschlüsse) durch. Aber auch der Staat griff ein (zum Teil unter dem Einfluss sozialistischer Ideen), um die Lebensgrundlage des vermögenslosen Arbeiters, seine Arbeitskraft, zu schützen. Maßnahmen des Arbeitnehmerschutzes stehen deshalb am Anfang der modernen Sozialpolitik als Reaktion des Staates auf die Probleme der »sozialen Frage« des 19. Jahrhunderts.

Den Beginn macht die Kinderschutzgesetzgebung, die in England 1802, in Frankreich 1810-13, in Deutschland 1839 und 1853 einsetzt. Dann folgten Maßnahmen zum Schutz der Frau, mit dem England 1842-47 beginnt. Die übrigen Industrieländer folgen nur zögernd. Erst nach 1890 wurden auch erwachsene männliche Arbeiter in die Regelungen des Arbeitsschutzes miteinbezogen.

Um den auf Verwertung seiner Arbeitskraft angewiesenen Arbeiter im Falle vorübergehenden oder dauernden Ausfalls des Arbeitseinkommens zu sichern, bauten fast alle Staaten ein staatlich organisiertes System sozialer Sicherung aus. In Deutschland stellt das Gesetz über die Krankenversicherung der Arbeiter von 1883 den Anfang der Sozialversicherung dar, 1884 folgte das Unfallversicherungsgesetz, 1889 das Gesetz über Invaliditäts- und Altersversicherung. Ergänzt werden diese Maßnahmen im 20. Jahrhundert durch eine Arbeitsmarktpolitik, die Beschäftigungsmöglichkeiten und Bedingungen so beeinflussen soll, dass für alle Arbeitsfähigen und -willigen eine ununterbrochene, ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechende Beschäftigung zu bestmöglichen Bedingungen gesichert wird. (In der Bundesrepublik Deutschland heute geregelt im Arbeitsförderungsgesetz auf der Grundlage des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung von 1927).

Die soziale Ausgestaltung der Betriebsverfassung soll den Arbeitnehmer aus der Stellung eines bloßen Objekts im Betrieb herausführen und die Interessengegensätze zwischen Arbeitnehmern und Betriebsleitung vermindern (in der Bundesrepublik geregelt im Betriebsverfassungsgesetz von 1972, erweitert durch die bis heute noch nicht allgemein akzeptierte Mitbestimmung in Großunternehmen).
 
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Referat: 435 - Die soziale Frage im 19. Jahrhundert
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