Als genetischer Fingerabdruck wird das DNS-Profil einer Person bezeichnet, das anhand von Zellen, die aus Gewebeteilen, Sperma, Hautzellen, Speichel stammen, untersucht werden kann und für ein Individuum einzigartig ist. Untersucht werden nicht die Gene an sich, sondern kleine, sich wiederholende Abschnitte im Erbgut, die Mikrosatelliten.
Rechtliches
Ein genetischer Fingerabdruck darf in Deutschland nur auf richterlichen Beschluss hin genommen werden. Der Richter darf einen genetischen Fingerabdruck nur dann anordnen, wenn die Voraussetzung einer schweren Straftat im Sinne des StGB gegeben ist, bei deren Wiederholung ein genetischer Fingerabdruck zur Findung des Täters hilfreich sein kann. (Unwahrscheinlich ist daher zum Beispiel die richterliche Anordnung bei schwerem Betrug). Beim Ersttaten wird meist von einem genetischen Fingerabdruck abgesehen.
Der genetische Fingerabdruck kann dann durch einen Polizisten genommen werden.
In einigen Bundesländern ist es der Polizei erlaubt, zur freiwilligen Abgabe eines genetischen Fingerabdrucks aufzufordern (z. B. Bayern). In anderen Bundesländern (z. B. NRW) ist auch dazu eine richterliche Erlaubnis nötig.
Rechtlicher Vergleich zwischen daktylischem und genetischem Fingerabdruck
Voraussetzung für die Abnahme des daktylischen Fingerabdrucks und des genetischen Fingerabdrucks ist die Begehung einer Straftat nach dem StGB.
1. Die Abnahme eines genetischen Fingerabdrucks kann nur bei schweren Straftaten durch richterlichen Beschluss erlaubt werden.
2. Der daktylische Fingerabdruck wird durch einen Polizisten genommen, wenn dieser der Ansicht ist, dass es sich um eine Straftat, also einen Verstoß gegen das Recht handelt, bei dem angenommen wird, dass die Wahrscheinlichkeit der Tatwiederholung höher ist als die, dass eine nicht überführte Person diese Straftat begeht.
Technisches
Für den genetischen Fingerabdruck werden derzeit acht bestimmte Abschnitte aus der Erbinformation (DNS) vervielfältigt, die statistisch gesehen einen Menschen unter einer Million identifizieren können. Diese Informationen werden in ein mathematisches Modell umgewandelt, das sich digital verarbeiten und somit automatisiert vergleichen lässt. Das mathematische Modell ist ein reiner aggregierter Zahlencode. Im Gegensatz zu dem ursprünglichen genetischen Code, der durchaus heute schon Rückschlüsse auf zum Beispiel ethnische Herkunft, Verwandtschaft oder Geschlecht zulässt, lassen sich aus dem Zahlencode keine Eigenschaften des Individuums ableiten.
Im polizeilichen Bereich werden (üblicherweise staatliche) Laboratorien damit beauftragt, aus DNS-Proben die für die Identifizierung wichtigen Teile herauszufiltern und der polizeilichen DNA-Datenbank des BKA zu Verfügung zu stellen, die dann unbekannte DNA-Profile (etwa von Tatortspuren oder unbekannten Leichen) mit gespeicherten DNA-Profilen von bekannten Personen vergleicht. Die bekannten Profile stammen von Straftätern, bei denen man durch Mundhöhlenabstrich (freiwillig) oder Hautabrieb (wenn die Person ein Eindringen in eine Körperöffnung verweigert) eine biologische Probe abgenommen hat.
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