Handwerker und Zünfte – Meister, Lehrlinge und Gesellen (Zufällig ausgewählt)

Schon Karl der Große hatte die Verwalter der Königshöfe angewiesen, tüchtige Handwerker zu gewinnen, vor allem Grob-, Gold- und Silberschmiede, Schuster, Drechsler, Zimmerleute und andere geschickte Leute, um auf den Höfen möglichst unabhängig zu werden. Genauso handelten die größeren Grundherren, vor allem die Klöster. So verfügte die Abtei Corvey an der Weser zu Beginn des 9. Jahrhunderts über Bäcker, Brauer, Pergamentbereiter, Schwertfeger und Walker, dazu über je vier Zimmerleute und Maurer, sechs Grobschmiede und fünf Schuster. Diese Handwerker waren zwar frei in ihrer Berufsausübung, aber in der Regel Hörige, die den Herrendienst nicht verlassen konnten.

Bruderschaften freier Handwerker in den Städten
Erst als sich im 11. und 12. Jahrhundert größere Städte entwickelten, deren Messen und Wochen- wie Tagesmärkte für Absatz sorgten, zogen Handwerker in die Knotenpunkte an den Handelsstraßen. Wer seinem Grundherrn entlaufen war, aber Jahr und Tag unangefochten in der Stadt gelebt hatte, wurde von ihr geschützt.

Bald schlossen sich die Handwerker einer Gattung zu religiösen Bruderschaften zusammen, um gemeinsam Gottesdienste, Patronatsfeiern, Taufen und Beerdigungen zu begehen. Eine Trierer Aufzeichnung um 1220 nennt an solchen Bruderschaften die für Schmiede, Fleischer, Krämer, Kürschner, Bäcker, Leineweber, Wollenweber, Gerber, Schuhmacher, deren Meister verpflichtet waren, für den Bischof Boten- und Stafettendienste zu leisten.

Der große Aufschwung der Städte und damit ihrer Handwerker setzte im 12. Jahrhundert ein, gefördert durch die stürmische Entwicklung von Handel und Verkehr, dem endgültigen Übergang der Natural- zur Geldwirtschaft. Vor allem auch die Italien- und Kreuzzüge brachten neue Waren, Techniken und Bedürfnisse von der Stahlhärtung bis zur Damastweberei, die beide aus Damaskus kamen. Als immer mehr Handwerker ausgebildet wurden, kam es zu einem gefährlichen Konkurrenzkampf, den die Bruderschaften zu beenden trachteten, denn nach ihrer christlichen Auffassung sollte keiner nach hohem Gewinn streben, aber auch nicht verhungern. Ihr Ziel war ein ›gediegenes‹ Auskommen.

WappenHandwerkssymbole in Wappen. Die Zünfte pflegen im 15./16. Jahrhundert einen Symbol- und Wappen Kult, der an die Heraldik des Adels erinnert: Ravensburger Zunfttafeln. Ravensburg, Heimatmuseum im Vogthaus.

Zunftzwang zum Nutzen der Stadt
Um die Zahl der Meister zu begrenzen, wurde fortan nicht nur der Nachweis einer soliden Ausbildung verlangt, sondern die Zahl der Meister pro Stadt begrenzt, je nach Größe des Absatzgebietes auf zwölf, 24 oder mehr. Da auch das Stadtregiment an werkgerechter, geprüfter Arbeit und an der Haftung des Meisters bei Schäden interessiert war, drang es auf Satzungen und Zunftzwang, auf Zugehörigkeit der Handwerker zu einer ihre Mitglieder ›kontrollierenden‹ Zunft: Schon die erste urkundlich sicher bezeugte Zunft, die der Fischhändler zu Worms (1106/07), kennt den Zunftzwang, die Unterwerfung des Meisters unter die Zunftgesetze, deren Verletzung mit Geldstrafen, aber auch mit Ausstoßung aus der Zunft geahndet werden konnte, was der Vernichtung der Existenz gleichkam. Denn der Zusammenhalt der Zünfte im Reich sorgte dafür, dass ein Zunftverstoßener in keiner Stadt mehr eine Werkstatt eröffnen konnte.

Die straffe Ordnung machte sich für die ›zünftigen‹ Handwerker bezahlt, denn nur die Zünfte bzw. deren Meister erhielten das Vorrecht, in der Stadt ihre Produkte verkaufen zu dürfen, was erstmals 1157 den Schuhmachern in Magdeburg verbrieft wurde.

Eigene Gerichtsbarkeit
Der Stadtherr vergab aber an die Zwangsgenossenschaften auch gewerbe- und sittenpolizeiliche Befugnisse. Unter Vorsitz des Zunftmeisters richteten alle Mitglieder – bei größeren Innungen (Einigungen), ein Ausschuss »im Handwerk« (feierlicher Sitzung) – über Pfuscharbeit, Materialschwindel, aber auch über Verschwendung, Müßiggang, Völlerei und Ehebruch der Meister, Gesellen und Lehrlinge. Als Sühne wurde die Prügelstrafe bevorzugt. Selten waren die Verhandlungen öffentlich, wie bei Maurern und Steinmetzen am Straßburger Dom, wo der Obermeister unter einem Baldachin zu Gericht saß. Die Sitzungen, »das Handwerk«, fanden in den Zunftstuben statt, später in eigenen Zunfthäusern, deren prächtige barocke Nachfahren in Brüssel einen Eindruck des handwerklichen Wohlstands vermitteln.

Jakob II. Fugger und der Buchhalter SchwarzDer königliche Kaufmann und sein Kontor. Jakob II. Fugger, zu dessen Zeit das Fuggersche Handelshaus Kaiser Karl V. maßgeblich finanzierte, und sein Buchhalter Schwarz, um 1525 Braunschweig, Anton Ulrich-Museum.

Die Zünfte – Diener auch des Stadtregiments
Die strenge Leitung der Zünfte kam dem Stadtherrn zugute, denn er konnte sie zum Wacht- und Wehrdienst an den einzelnen Mauerabschnitten verantwortlich einsetzen. Bei einem Kriegszug waren allerdings nicht alle Zünfter zur »Reise« verpflichtet; bei großer Entfernung waren sie in der Regel befreit. Harnisch und Schwert hatte jeder Meister selbst anzuschaffen oder ein Harnischgeld zu zahlen. Besonders gut gerüstet waren z. B. die Schiffer in Straßburg, traten sie doch mit eisernen Hüten, Halskragen, Panzern und Handschuhen an und waren mit Spieß oder Hellebarde oder Streitaxt oder Schwert bewaffnet. Eingesetzt wurden die Zünfte auch gegen Aufstände, bei Tumult und Brand. Selbst zur Steuerschätzung ihrer Mitglieder wurden die Obermeister herangezogen, kannten sie doch den Umsatz ihrer Kollegen ziemlich genau, der ein bestimmtes Maß nicht überschreiten konnte, weil die Zahl der Lehrlinge und Gesellen streng festgelegt war.

Der Überblick wurde dem Zunftmeister zusätzlich durch die Tatsache erleichtert, dass die meisten Zunftgenossen in Gassen und Stadtvierteln beisammen wohnten. So hausten Gerber und Büttner (Böttcher; Schäffler) wegen ihres Wasserbedarfs an Flüssen und Bächen, die Bäcker und Bader aber in den Vorstädten oder vor der Mauer, weil bei ihnen öfters Brände ausbrachen.

Privilegien und Entgegenkommen
Als Gegengabe für solche Zuverlässigkeit genehmigte das Stadtregiment in der Regel die Erblichkeit der Zunftzugehörigkeit für die einzelnen Familien. Schon bei der Fischhändlerzunft zu Worms ruhte das Erbrecht bei 23 Familien. Die Meistersöhne waren auch sonst bevorzugt; sie durften im Betrieb des Vaters ausgebildet werden oder bei Freunden und es wurde ihnen nur eine verkürzte Wanderzeit zugemutet. Ja, vielfach erließ man ihnen die Wanderzeit ganz.

In manchen Städten durfte die Witwe des Meisters die Werkstatt weiterführen, wenn nur unmündige Kinder im Hause waren, oder sich mit der Wiederverehelichung Zeit lassen. Der berühmte Bildschnitzer Tilman Riemenschneider kam durch die Heirat einer Goldschmiedswitwe an einem Tag zur Meisterwürde, einer Werkstatt, zum Bürgerrecht und zu Stiefkindern in Würzburg.

Durch neue Techniken weitere handwerkliche Spezialisierung
Neue Techniken und neue Bedürfnisse führten zu einer Spezialisierung und damit auch zu neuen Zünften in den größeren Städten, was geschickten Gesellen die einmalige Gelegenheit bot, zu Meisterwürden aufzusteigen. Zur stärksten Spezialisierung und Differenzierung kam es im Bereich der Metallbearbeitung. Die Schmiede hatten sich früh schon in Eisen-, Kupfer-, Gold- und Silberschmiede geteilt, nun lösten sich von den Huf- und Waffenschmieden die Schlosser und von diesen wieder die Bogner (Armbruster) und Lötschlosser. In der handwerksreichen Stadt Nürnberg gab es als weitere Äste des eisenverarbeitenden Handwerks die Klingenschmiede (Messerer), Schwertfeger, Panzermacher (Plattner), Helmschmiede, Sporer, Nagel- und Pfannenschmiede. Später kamen, um die Prachtliebe und den verfeinerten Geschmack zu bedienen, die Zinngießer, Elfenbeinschneider, Maler und Bildhauer hinzu, in Nürnberg Ende des 15. Jahrhunderts Zirkelschmiede, Kompass- und Uhrmacher sowie Stempelschneider, die auch jene zahlreichen Typen schnitten, die der rasch verbreitete Buchdruck benötigte.

Kampf um Einfluss und Macht im Stadtregiment
Die selbstbewussten, auch wohlbewaffneten Zünfte wollten verständlicherweise auch an der Stadtherrschaft beteiligt werden, gingen also gegen das Patriziat vor, das sich aus adeligen Grundbesitzern, Ministerialen und vermögenden Fernkaufleuten gebildet hatte, aus den alten »Geschlechtern« also, die inzwischen versippt und verschwägert waren. Nürnbergs Patriziat konnte bis zum Ende seiner Herrschaft 1803 den Einfluss der Zünfte zurückweisen oder doch so beschränken, dass er bedeutungslos in der Stadtpolitik blieb. Zumeist holten sich die Zünfte, wenn sie ihre Mitsprache erzwingen wollten, blutige Köpfe, so 1301 in Magdeburg, wo nach ihrer Niederlage zehn Aldermänner (Obermeister) auf offenem Markt verbrannt wurden. Die Zünfter Straßburgs wurden 1308 nach missglücktem Aufstand geächtet oder ausgewiesen; erst 1332 konnten sie sich einen Anteil an der Stadtregierung erzwingen. In Köln ließen die »Geschlechter« 1371 nicht nur 33 Weber hinrichten, sondern tags darauf alle Häuser und – trotz Asylrechts – auch Kirchen und Klöster durchsuchen, ertappte Aufständische entweder hinrichten oder mit Frau und Kindern aus der Stadt jagen; das Weberzunfthaus wurde niedergerissen. Erfolgreich waren die Zünfte 1330 in Speyer, 1368 in Augsburg, erreichten in Ulm 1327 gar das Übergewicht, sodass der Rat vom Bürgermeister und von acht Zunftmeistern gewählt wurde.

Besonders lange wurde in Bischofsstädten gerungen, so z. B. im fränkischen Würzburg. Dort unterboten die Handwerker der Klöster und Domherrnhöfe die Preise der Zünfte, was ihnen leicht fiel, da sie weder städtische Steuern zahlen, noch Wacht- und Kriegsdienst leisten mussten. In den österreichischen Erblanden hatte schon Rudolf von Habsburg 1278 alle Innungen abgeschafft; Herzog Rudolf IV. verbot sie 1364 erneut als »gemeinschädlich«.

Zünfte (von mhd. Zumft: »was sich ziemt«, Regel)
Zünfte sind die Organisation der selbstständigen Handwerker vom Hochmittelalter bis ins 19. Jahrhundert, auch Gilden, Gaffeln, Ämter oder Einungen genannt.
Zunftzwang: Obwohl sich die Zünfte in den Städten freiwillig bildeten, wurden sie von der Obrigkeit mit Beitrittszwang belegt, der neben den handwerklichen auch den nichthandwerklichen Berufen (auch Notaren, Musikanten, Bettlern, Dirnen) galt.
Freimeister, Bönhasen und Störer hießen die wenigen selbstständig Gewerbetreibenden. Von den Zünften festgelegte Arbeits- und Ausbildungspläne für Lehrlinge, Gesellen und Meister. Arbeitszeit, Zahl der Lehrlinge und Gesellen, deren Rechte und Pflichten gegenüber dem Meister, Lehr-und Wanderzeit, Qualitätsmaßstab für Gesellen-und Meisterstücke, Regelung und Beschreibung der Warenqualität.
Zunftbüchern (Rollen oder Schragen) waren die Rechte, Pflichten und Privilegien der Zünfte festgelegt und von der jeweiligen Obrigkeit (Kaiser, Stadt oder Landesherr) bestätigt und in kostbaren Zunftladen aufbewahrt. Das war der Mittelpunkt des geselligen Lebens. Hier wurden auch die Zunftfahnen, kostbare Trinkgefäße, Leichentücher und andere Symbole der Gemeinschaft verwahrt.
Produzenteninteresses stand im Mittelpunkt zünftiger Politik: Ausschaltung stadtfremder Konkurrenz, Behauptung der wirtschaftlichen Position gegenüber Stadtrat und anderen Zünften. Daneben kümmerten sich die Zünfte allerdings auch um soziale (Altersversorgung, Witwen), politische, militärische (Stadtverteidigung) und religiöse Belange.
Aufnahmebedingungen waren ehrliche Geburt und Herkunft, guter Ruf und ein bestimmtes Vermögen (Lehrlinge hatten Lehrgeld zu zahlen!).
Zunftkämpfe: Nach erbitterten Auseinandersetzungen im Spätmittelalter erreichten die Zünfte die Aufnahme ihrer Meister in den Stadtrat. Dem Konflikt lagen Interessengegensätze zu den Patriziern (Kaufleuten) zugrunde; diesen kam es aus Absatzgründen auf möglichst billige Produktion an, weshalb sie schon früh die Produktion aufs Land verlegten und mit billigen, unzünftigen Handwerkern arbeiteten.
Gesellenaufstände waren häufig, weil Meistersöhne bei der Besetzung von Meisterstellen bevorzugt wurden.
Im 19. Jahrhundert fallen in Deutschland die Zunftschranken, denn das stark abschließende System (Begrenzung der Meisterzahlen und Verbot »freier« Konkurrenz) erweist sich als überholt. Viele Gesellen sind arbeitslos, emigrieren – oft ein unruhiger Faktor, vor allem in der Nähe des revolutionären Frankreich! Im 20. Jahrhundert entstehen neue Formen berufsständischer Organisationen: die Innungen.


Text der Zeit
Der Knochenhauer-Aufstand in Lübeck 1384 Chronik von Lübeck

Im Jahre 1384 wurde die Stadt Lübeck von außen und von innen verraten; von innen durch etliche Zünfte, die Hauptleute waren Heinrich Paternostermacher, Godecke Wittenborch und Nikolaus von der Wisch, zwei Knochenhauer, die zwei Bäcker Heinrich Kalavelt und Hermann von Minden, sowie Arnd von Soest, ein Kürschner. Diese hatten sich wohlweislich viele aus ihren Zünften herausgesucht, die ihnen behilflich sein sollten, und zwar hatten sie folgendes vor: Wenn am Sankt-Lamberts-Tag [17. September] zwischen der neunten und zehnten Stunde morgens der ganze Rat sich versammelte, so sollten vierzig mit Schwertern im Krug zu Oldevere zusammenkommen, auf das Rathaus ziehen und den Rat, und was an Dienern vor dem Hause sei, schlagen. Die anderen sollten aufpassen, ob sonst jemand Widerstand leisten wolle, den sollten sie davon abhalten. Inzwischen sollte man des Kürschners Haus auf dem Klingenberge anstecken und brennen lassen, damit die Leute dorthin liefen und die Verschwörer den Rat mit Gemach schlagen könnten. Ferner sollte der Brand für die Hofleute, die sich draußen versammelt hatten, das Zeichen sein, dass sie den Verschwörern zu Hilfe kämen und das andere Volk in der Stadt überwältigten. [...]

Am Donnerstag vor Sankt-Lamberts-Tag wurde der Rat gewarnt [...], er ließ die Kaufleute und ihre Freunde vorladen und sie wissen, wohin die Fahrt gehen sollte und fragte sie, wie sie sich zu ihm stellen wollten. Sie antworteten, sie wollten [...] ihm mit Leib und Gut helfen. So wappneten sich Ratmannen und Kaufleute und ritten in ihrem Harnisch und schirmten ihre Stadt [...], sie ließen Heinrich Paternostermacher greifen und in des Büttels Haus legen. Der bekannte sich sofort schuldig und erklärte, er wolle nichts aussagen; der Büttel fand ihn dann tot, er hatte sich in seiner Verzweiflung selber gewürgt. [...] Kalavelt und Hermann von Minden wurden ergriffen. Kalavelt bekannte sofort. Als er vor Gericht gebracht wurde, sagte er genau, wie sie die Sache anfangen wollten. Die beiden wurden geschleift und auf das Rad gesetzt. [...] [Ein Teil der Verschwörer konnte entkommen, einige wurden ergriffen, verurteilt und hingerichtet.]

Dann mussten alle Zünfte einzeln vor den Rat kommen und bei allen Heiligen schwören, dass sie der Stadt treu sein wollten. [...] Viele, die zuvor ein böses Wort gesprochen, mussten die Stadt verschwören, und die Weiber und Kinder der Gerichteten mussten alle, groß und klein aus der Stadt. Den Fleischhauern wurde die Zunft verboten und alle Buden abgebrochen, denn der Rat wollte um des Verrates willen nicht mehr so viel Fleischhauer haben. Dann begnadigte er sie wieder und wählte aus ihnen die, die den besten Ruf hatten, und machte eine neue Zunft mit neuem Recht, wie sie fortan mit ihrer Zunft die Dinge halten sollten. [Als die Kaufleute dann den Zünften die Wiederbestätigung aller alten Rechte abschlugen, wappneten sich beide Parteien heimlich.]

Am folgenden Sonntag [...] kamen die Herren von Lübeck und die Bevollmächtigten beider Parteien in das Kloster Sankt Katharinen und verhandelten den ganzen Tag, ohne zu essen und zu trinken, bis [...] die Uhr vier schlug. Als die Bevollmächtigten der Zünfte vernahmen, dass das Volk sich so mächtig gegen sie gewappnet habe, tat ihnen die Sache leid, und sie wurden umgänglicher als vorher, sie folgten dem Willen des Rates [...] und stimmten allem zu, was dort verhandelt wurde. Es wurde ausgemacht, dass die Zünfte die Eide lösen und fortan keinen Bund mehr gegen den Rat machen sollten. Jeder sollte bei seinem alten Recht bleiben; die Knochenhauer sollten der Stadt zu Lande und zu Wasser, wie es gerade nötig sei, mit zwanzig Berittenen dienen. Das versprachen die Knochenhauer. [...]

Am Montag Mittag sollte die Versöhnung vollzogen werden, und die Bevollmächtigten sollten mit den Bürgern und den Knochenhauern vor das Rathaus kommen. Da gab es aber Zwietracht durch unnütze Worte. Die Leute begannen auf die Straße zu laufen und sich zu wappnen; die Knochenhauer begannen [...] von beiden Seiten vom Rathaus fortzulaufen. Als die Herren dies hörten, ließen sie die Knochenhauer zurückrufen und in eine Kammer des Rathauses gehen, bis sie in den Straßen hätten ausrufen lassen, dass man den Harnisch ablegen und vor den Stufengang des Domes gehen sollte, dort wolle man die Versöhnung vollziehen. Dann zogen die Herren mit den Bürgern zum Dom, und alles Volk, das diesen Frieden hören wollte, lief hinterher. Dort las man allen Leuten laut den Brief vor, in dem alles stand, was abgemacht worden war, dann stimmten der Rat und die Knochenhauer zu [...] damit gingen sie in Frieden Gottes nach Hause.

Aus: Chroniken deutscher Städte. Lübeck II, S. 345 ff.

Nur die wenigsten konnten Lehrlinge werden
Die trotz aller Belastung begehrte Meisterwürde war nur über eine Lehr- und Gesellenzeit zu erreichen. Die Aufnahme als Lehrling in einen Meisterbetrieb war an drei Bedingungen geknüpft. Der Lehrling musste männlichen Geschlechts sein, denn die Aufgaben der Mädchen und Frauen lagen in Küche, Keller und Kinderstube. Rare Ausnahmen waren die Garn- und Goldspinnerinnen in Köln, die jährlich einen Meister und eine Meisterin wählten, und jene wenigen Frauen, die bei der Zunft der Gewandschneider, Beutelmacher und Wappensticker zu Köln, bei den Paternostermachern (Herstellern von rosenkranzähnlichen Gebetsschnüren) in Lübeck, den Bäckern und Gewandschneidern in Frankfurt/Main und den Webern in Basel, die sogar Nonnen aufnahmen, geduldet waren.

Mutterstelle vertrat an den Lehrlingen die Frau des Meisters. Sie sorgte für das Essen und die Unterkunft, die ja auch den ledigen Gesellen im Haus des Meisters gewährt wurde. Nicht einmal die Hälfte der Alt-Gesellen nämlich konnte einen eigenen Haushalt begründen, es sei denn, seine Frau verdingte sich als Taglöhnerin oder Haushaltshilfe, um die kargen Einnahmen aufzubessern.

Zweite Bedingung für eine Lehrstelle war das christliche Bekenntnis, denn die Zünfte waren ja religiöse Bruderschaften geblieben, deren Mitglieder an allen Jahrtagen, Kindstaufen, Hochzeiten, Bestattungen und der Armensorge teilzunehmen hatten. So wurden nicht nur Juden vom Handwerk ausgeschlossen, sondern auch die Kinder fahrender Leute, die keiner Pfarrei angehörten und kaum Gottesdienste besucht hatten.

Die dritte Forderung verlangte eheliche und freie Geburt. Nur von einem im ehelichen Bett gezeugten Sohn konnte man ein sittlich einwandfreies Leben erwarten, nicht von den Bankerten (auf der Ofenbank gezeugten Kindern des Hausgesindes). Drastisch klar verlangten die Zunftstatuten der Schuster in Frankfurt/Main 1355, dass keiner einen Bastard lehren solle.

Nach einem Sprichwort sollten die Handwerker so rein sein, als wenn Tauben sie gelesen hätten. Wurde die uneheliche Geburt erst nach der Einstellung aufgedeckt, so wurde der Heimlichtuer nicht nur fristlos entlassen, es wurden auch die Meister anderer Städte vor ihm gewarnt. In Straßburg weigerten sich Kandelbindergesellen (Zinngießer) einem der ihren, der auf die Walz (Wanderschaft) ging, den Abschiedstrunk zu gewähren, weil sein Vater unehelich geboren war; das verwunderte den um Stellungnahme gebetenen Rat zu Nürnberg sehr, denn seine Handwerker nahmen auch Findelkinder auf. Unfrei geboren galt, wer als Spross von Zöllnern, Stadtknechten und Nachtwächtern völlig abhängig im Herrendienst stand. Unehrlich (ohne Ehre) waren die Schäfer, die als kräuter- und geheimniskundig galten, die Scharfrichter und Schinder, die daher nicht in der Stadt wohnen durften, da sie Blut vergossen oder mit Kadavern zu tun hatten. Rot-und Weißgerbergesellen durften sich mit Recht wehren, Hunde- oder Katzenfelle zu verarbeiten, denn die galten als »unrein« und waren dem Schinder verfallen. Der Galgen wurde stets von der ganzen Zunft aufgerichtet, damit nicht ein Zimmermann seine Ehre einbüßte.

»Prügelknabe« des Meisters und der Gesellen
Durch ein Testat seines Pfarrers, später durch einen ausführlichen Geburtsbrief wurde der Lehrling der Zunft vorgestellt und, wenn ein Platz frei war, in einem feierlichen Zeremoniell »angenommen« (aufgedungen). Versprechen musste er, die Lehrjahre (vier bis sechs in der Regel) auszuhalten, nicht zu entlaufen, sich nicht von Kunden und Gesellen verhetzen zu lassen und dem Meister nichts zu entwenden. Sein Einstandsgeld wurde von den Anwesenden »für den guten Willen« vertrunken. Der Vater oder Vormund des Lehrlings musste aber nicht nur die Gasterei zahlen, sondern auch monatlich ein Lehrgeld, denn der Junge lernte ja einen Beruf und hatte feste Aussicht auf einen Arbeitsplatz, weil die Zahl der Lehrlinge und Gesellen beschränkt war. Nur bei gefährlichen Berufen, z. B. bei Dachdeckern, Steinschneidern und Schweinestechern verzichtete man auf das Lehrgeld. Mit dem Eintritt in die Werkstatt gingen die väterlichen Rechte auf den Meister über, der in der Regel nicht mit Prügeln sparte, wenn der als Laufbursche und Hausknecht eingesetzte Anfänger sich ungeschickt erwies. Aber vielfach reagierten auch die Gesellen die Erlebnisse der eigenen Lehrzeit am Neuling ab. So kam es gerade im ersten Lehrjahr vielfach zur Flucht der zehn- bis zwölfjährigen »Prügelknaben«. Um die Flucht zu verhindern, forderten die Meister vom Vater oder Vormund ein Bürgegeld, das dem Meister verfiel, wenn der Lehrling entwich. War jedoch der Meister an der Flucht schuld, weil der Schutzbefohlene lebensgefährlich geschlagen oder auf Hungerration gesetzt worden war, so konnte der Lehrling bei einem anderen Meister auslernen.

Die »Wanderschaft«
Das Lossprechen des Lehrlings zum Gesellen, das auch eine Leidenszeit beendete, wurde mit großer Feierlichkeit, aber auch allerlei Neckereien begangen, wovon das »Gautschen« bei Setzern und Druckern heute noch eine schwache Vorstellung gibt. Die meisten Zünfte verlangten nun, dass der junge Geselle auf die »Walz« (»Wanderschaft«) ging, um bei Meistern in der Fremde »einzusprechen«, Aushilfe zu leisten und dabei Erfahrungen zu sammeln. Dabei sollten »Stümper und Hudler« ausgeschieden werden. Der »Schuhmacher und Poet dazu« Hans Sachs (* 1494) aus Nürnberg walzte von 1511 bis 1517 und »sprach ein« in Regensburg, Passau, Braunau/Inn, Ötting, Burghausen, Ried, Wels, Salzburg, Reichenhall, München, Landshut, Würzburg, Frankfurt/Main, Koblenz, Köln und Aachen. Als ein Meister in München ihm den Rock für Wein pfändete, löste die Mutter ihn wieder aus.

Bevor der wandernde Geselle um Arbeit nachsuchte, ging er in die Schenke, in der sich die Altgesellen trafen, gab dort seine Habseligkeiten in Verwahrung, versprach dem (Herbergs-)Wirt ein guter Sohn zu sein, weder zu raufen, noch mit dem Messer zu stechen und gab dem sogenannten »Zuschickgesellen« ein Trinkgeld zum Willkomm. Der, von den Gesellen als Vertrauensmann aufgestellt, lief nun von Werkstatt zu Werkstatt in strenger Reihenfolge und besorgte dem Zugewanderten Arbeit für Tage oder Wochen. Mehr als ein halbes Jahr litt man fremde Gesellen nicht.

Karge Gesellenjahre
Diese Selbsthilfe der Gesellenschaft war in Deutschland stärker als in anderen Ländern ausgeprägt und konnte den Meistern manches Vorrecht abtrotzen, so den »blauen Montag« (meist nur den Montagvormittag), den die Gesellen häufig im Bad verbrachten. Sie entschädigten sich so etwas für die lange Arbeitszeit, die sommers in der Regel von 5 bis 19 Uhr, winters von 7 bis 18 Uhr dauerte. Noch heute erinnert das »Sechseläuten« in Zürich, ein Frühlingsfest am dritten Montag im April, daran, wann einst die Sommerzeit mit Arbeitsschluss um 18 Uhr begonnen hatte. Sparte der Meister an der Beleuchtung, so waren die sechs Arbeitstage der Woche im Sommer länger, dafür im Winter kürzer.

Die ledigen, im Meisterhaus wohnenden Gesellen erhielten Morgensuppe, Mittagsmahl und Vesper während der Arbeitspausen, die an die zwei Stunden herankamen. Mitunter wurde die Werkstatt am Samstag zwei Stunden früher geschlossen und der Lohn ausbezahlt. Lehrlinge und Gesellen konnten sich weigern, statt Geld Produkte der Werkstatt in Kauf zu nehmen. Meist gaben die Meister, um geschickte Kräfte zu halten, zusätzlich wöchentlich ein Badegeld und zweimal im Jahr ein Kleidergeschenk, passenderweise vor den Kündigungsterminen. Beide Seiten konnten sich nach sechs Monaten Mindestdauer trennen, wobei 14 Tage vor Ostern oder Michaeli (29. September) zu kündigen war. Unterm Jahr konnte jeder Geselle mit acht Tagen Frist kündigen, wenn er im Lohn verkürzt wurde oder das Essen unzureichend war.

Wohnte der Geselle beim Meister, so war er dessen Hausdisziplin unterworfen. Steten Ärger gab es wegen der Sperrstunde, von den Meistern auf 21 oder 22 Uhr festgelegt, auch dann, wenn eine Gesellenschenke stattfand. Kam ein Geselle zu spät, so musste der Meister nicht mehr öffnen, was dazu führte, dass der vor der Tür Wartende als Nachtschwärmer oder Radaubruder bis zum Morgengrauen arretiert wurde. Diese und viele andere Schikanen führten die Gesellen zu Bünden zusammen, denen die Geistlichen gewogen waren. Sie überließen ihnen Altäre, Kapellen und Grablegen, gewannen dadurch nicht nur Stifter von Kerzen und Paramenten, eifrige Teilnehmer an Prozessionen und Andachten, sondern auch eine Bruderschaft, die sich um ihre armen, kranken und verstorbenen Mitglieder rührend kümmerte. Nur in Nürnberg und Freistadt/Mühlviertel, wo keine Zünfte geduldet wurden, waren Gesellenbruderschaften verboten.

Manchmal streikten die Gesellen auch, so die Bäckerknechte in Colmar mit Pausen von 1495 bis 1505, doch ging es ihnen nicht um Lohn und Arbeitszeit, sondern um das Vorrecht, bei der Fronleichnamsprozession das Allerheiligste mit ihren Kerzen begleiten zu dürfen – ein Recht, das Gesellen der Grautucher, Karcher (Kärrner; Fuhrleute) und Bader an sich gerissen hatten.

Gemeinsam war Meistern und Gesellen nicht der »goldene Boden des Handwerks«, auf dem standen nur die Meister, wohl aber der Stolz und das Selbstbewusstsein, Produkte zu liefern, die gediegen und beständig waren, nach allen Regeln und Techniken entstanden, weder auf Material- oder Wertschwindel beruhten, noch als Wegwerfware den Käufer narrten. Selbst die Künstler des späten Mittelalters, ob Wolgemuth oder sein Schüler Albrecht Dürer, ob Veit Stoß oder Tilman Riemenschneider und viele andere, hatten zuvor harte Lehrlings- und Gesellenjahre absolviert und blieben in der Regel als Meister ihrer Zunft am Werke.

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    Es ist gut DANKE!!!!!!!!!!!!!!!!...

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